Die Sektsteuer, im Amtsdeutsch auch Schaumweinsteuer, ist ein Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt, spült die Sektsteuer heute mehr als 400 Millionen Euro jährlich in die Kasse des Bundes.
Es schlug das Jahr 1902 als Kaiser Wilhelm II. die Schaumweinsteuer einführte, schließlich musste sowohl der Kaiser-Wilhelm-Kanal (heute Nord-Ostsee-Kanal) sowie seine repräsentative Kriegsflotte irgendwie finanziert werden. Da kam die Idee von dieser speziellen Luxussteuer gerade recht.
Sektsteuer: Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms II.
1933 zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs in der Krise abgeschafft und 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt, wurde die Sektsteuer in Deutschland zum Inbegriff für Steuern, die einmal für einen bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden. Mehr noch: 1952 wurde die Schaumweinsteuer per Gesetzt sogar auf weitere Produkte ausgedehnt. Neben Sekt und Champagner, gilt sie auch für Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein und Likörweine. Auf Wein wird hingegen keine Verbrauchsteuer erhoben.
Die Höhe der Sektsteuer ist genau festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt. Rechnet man dies auf eine handelsübliche Flasche mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern um, sind das 1,02 Euro Getränkesteuer je Flasche.
Über 400 Euro Schaumweinsteuern im Jahr
Die Sektsteuer gilt mit einem Ertrag von jährlich etwa 400 Millionen Euro zu den am wenigsten ertragreichen Verbrauchsteuern. War die Schaumweinsteuer ursprünglich zweckgebunden, fließen die Einnahmen heute in die allgemeine Staatskasse, was ihre Existenzberechtigung immer wieder in Frage stellt. Doch ist mit ihrer Abschaffung zunächst nicht zu rechnen. Schließlich kassiert der Staat beim Verkauf einer Flasche Schaumwein und Co. gleich zweimal: Zur Sektsteuer gesellt sich die Mehrwertsteuer.
Die Frage nach Maßnahmen zum Steuersparen ist hier wohl selbst beantwortend: Einfach mal den Schampus im Regal stehen lassen 🙂