Freistellungsauftrag ab 2011 nur noch mit Steuer ID

Der Freistellungsauftrag ermöglicht es privaten Sparern Zinsen auf Festangelegtes und Tagesgeldkonten bis zu einer Höhe von 801 Euro vor dem Finanzamt zu schützen. Ab 2011 muss bei Einrichtung eines solchen Freistellungsauftrags allerdings die Steuer ID angegeben werden.

Sie haben ein Tagesgeldkonto oder Festgeld angelegt? Dann sollten Sie unbedingt auch einen Freistellungsauftrag einrichten. Tun Sie dies nicht, so werden die Zinsen auf ihr Gespartes vom Finanzamt versteuert und Ihnen bleibt nur noch ein geringer Teil davon übrig. Bis zu einer Höhe von 801 Euro jährlich können Sie Zinsen von der Besteuerung befreien. Diese Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss durch einen Freistellungsauftrag beim jeweiligen Bankinstitut angewiesen werden. Ab 2011 gibt es bei diesem Verfahren eine kleine Neuerung. Wir klären Sie darüber auf!

Freistellungsauftrag einrichten

Bisher war es kinderleicht einen Freistellungsauftrag für Sparkonten einzurichten. Schon bei Errichtung eines neuen Kontos konnte dieser mit angewiesen werden. Auch im Nachhinein bereitete die Anmeldung keinerlei Probleme, vor Ort oder ganz einfach online.

Zur Online-Einrichtung füllte man lediglich das jeweilige Formular der zuständigen Bank unter Angabe des Namens, der Kontonummer und des freizustellenden Betrages aus und bestätigte die Eingabe mit PIN und TAN.

Zu beachten war dabei lediglich, dass der mögliche Freibetrag den Sparerpauschbetrag von 801 Euro insgesamt nicht übersteigen durfte. Alle Kapitalerträge, die diese Summe übersteigen werden vom Finanzamt mit 26,5% (25% Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) versteuert.

Freistellungsauftrag ab 2011 mit Steuer-ID

Um zu verhindern, dass Anleger mit mehreren Sparkonten bei verschiedenen Instituten insgesamt den Freibetrag nicht überschreiten, muss ab 2011 bei Einrichtung eines Freistellungsauftrags die persönliche Steuer-ID angegeben werden. Alle jetzt schon vorhanden Freistellungsaufträge verlieren Ende 2011 ihre Gültigkeit und müssen ebenfalls unter Angabe der Steuer-ID neu eingerichtet werden.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Die Steuer-ID wurde jedem steuerpflichtigen Bürger bereits im Herbst 2008 durch das Bundeszentralamt für Steuern zugestellt. Wer dieses Schreiben nicht mehr auffinden kann, der kann sich jederzeit an das Amt wenden und die erneute Zusendung beantragen.

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