Beim Spitzensteuersatz in Deutschland soll es zu einer Erhöhung kommen, im Falle, dass eine Regierungsbeteiligung der Grünen bzw. der SPD Wirklichkeit wird. Dabei soll der Spitzensteuersatz von aktuell 45 Prozent auf 49 Prozent angehoben werden. Was das bedeutet und wer davon profitiert oder betroffen ist, sorgt für Diskussionen.
Als Spitzensteuersatz bezeichnet man den höchsten Steuersatz, den man laut Einkommensteuertarif ans Finanzamt abzugeben hat. Zur Zeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, zusätzlich wurde die sogenannte “Reichensteuer” eingeführt , die bei Einkommen über 250.730 Euro fällig wird und 45 Prozent beträgt. Doch es ist tatsächlich so, dass eben nur auf die tatsächliche „Spitze” die 45 Prozent gezahlt werden müssen, also nur auf das Einkommen, dass über der Grenze von 250.730 Euro Jahreseinkommen liegt. Alles darunter wird zu einem geringeren Prozentsatz versteuert. Geplant ist auch, die Einkommensgrenze herabzusenken. Die Grünen fordern eine Grenze bei 80.000 Euro, die SPD fordert 100.000 Euro als Grenzbetrag.
weiterlesen »
Ob man in die USA auswandern möchte, dort in Urlaub fahren will oder mit einer Geldanlage im Land der unbegrenzten Möglichkeiten liebäugelt. Am Ende stellt sich für viele die gleiche Frage: Mit was für Steuern muss man in den USA rechnen? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die in den USA zu entrichtenden Steuern gegeben werden.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich in den USA danach, in welchem Bundesstaat bzw. in welcher Stadt man wohnhaft ist. Zudem wird zwischen Residents (in den USA wohnende Personen) und Non Residents weiterlesen »
Die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen – davon träumen sicherlich viele! Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen – oder anders gesagt: Grundsätzlich kann man die Kfz Versicherung nicht von der Steuer absetzen.
Als erstes gilt hier jedoch zu beachten, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob ein Kraftfahrzeug beruflich genutzt wird – also als Firmen-Dienstwagen oder von Selbständigen, auch in der Land- und Forstwirtschaft – oder privat.
Während im ersten Fall die Kfz Versicherung durchaus von der Steuer abgesetzt werden kann, das heisst auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe angerechnet wird, gilt für den zweiten Fall: von der Steuer abgesetzt werden kann weiterlesen »
Die eigene Steuerklärung schnell und einfach erstellen und dabei auch noch Geld sparen. Das verspricht die Steuersoftware QuickSteuer von Lexware, die jetzt in der Version 2010 erhältlich ist.
Steuererklärungen sind lästig und mühsam. Die Aussicht, den Kampf mit kryptischen Formularen mit ein paar Klicks zu umgehen, erscheint deshalb verlockend. Ein wenig Hintergrundwissen schadet meist trotzdem nicht.
Schritt für Schritt will das Programm auch den Anwender ohne Vorkenntnisse zur eigenen Steuererklärung führen und dabei auch noch Sparmöglichkeiten aufzeigen. Die Steuererklärung wird je nach Wunsch entweder direkt in die amtlichen Formulare oder auf Blankopapier gedruckt. Auch die elektronische Steuererklärung über das amtliche Programm (ELSTER) ist mit Lexwares Steuersoftware möglich. QuickSteuer soll eine Steuererklärung für alle Arten von Einkommen ermöglichen und erstellt etwa auch eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.

In der Praxis kann QuickSteuer diese Versprechen nur teilweise einhalten. Die Bedienungsoberfläche erscheint zunächst umständlich und gewöhnungsbedürftig. Der Nutzer muss sich durch relativ viele Menüs klicken, kann deren Anzahl allerdings durch Check-Listen zu den einzelnen Themengebieten minimieren. Es werden dann nur die Eingabefelder angezeigt, die für den Anwender von Bedeutung sind. Im Einzelfall kamen frühere Versionen des Programms bei der Berechnung der Steuer teilweise zu Ergebnissen, die nicht optimal waren. weiterlesen »
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.

So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt weiterlesen »
Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.
Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.
Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.
Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.
Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.
Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.
Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.
Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.
Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.
Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.
Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.
Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.
Eine Fortbildung ist eine berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme. Arbeitnehmer können, Kenntnisse und Fertigkeiten ihres ausgeübten Berufes, in einer Fortbildung erweitern.
Die Aufwendungen, die dadurch entstehen, können in der Steuererklärung unter Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu Beachten, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro jährlich beträgt. Die Aufwendungen der Fortbildung wirken sich demnach nur aus, wenn der Pauschbetrag überschritten wird. Alle Kosten müssen selbst aufgebracht werden. Wenn Zuschüsse vom Arbeitgeber erfolgen, müssen diese in der Steuererklärung aufgeführt werden. weiterlesen »
Die Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet, dass grundsätzlich alle Belege, welche die Einnahmen und Ausgaben darstellen aufbewahrt werden müssen.
Wie diese gesammelt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Es gibt Unternehmer, die verwahren ihre Belege im Schuhkarton auf. Davon ist aber abzuraten, das Chaos am Ende des Jahres, oder noch später, überblickt keiner mehr. Außerdem fehlt einem dann der Überblick über wichtige finanzielle Abläufe und man kann nicht mehr richtig disponieren.
Ordnung in diesem Bereich lohnt sich. Am Besten legt man Order für Einnahmen, für Ausgaben, für Quittungen von Bareinkäufen und für Kontoauszüge an und heftet alles chronologisch ab.
Ab einer gewissen Höhe des Umsatzes, bzw. des Gewinns wird der Unternehmer vom Finanzamt zum Bilanzieren aufgefordert. Die Grenzen dafür sind seit 1.1.2008 folgendermassen festgelegt: Umsatzgrenze liegt bei Euro 500.000 pro Jahr, der Gewinn muss unter Euro 50.000 liegen. weiterlesen »
Ein Softwarepaket zur Bearbeitung der Steuererklärung zuverlässig zu beurteilen gelingt am besten im Praxiseinsatz. Im Jahresabstand habe ich verschiedene Steuer-Softwarepakete für die eigene Steuererklärung ausprobiert. In meinem Fall muss das Paket mit der normalen Lohnsteuer, die ein angestellter Arbeitnehmer zu zahlen hat, mit der Umsatzsteuer und der Gewinn- und Verlustrechnung für meine freiberufliche Nebentätigkeit und mit der Gewinnberechnung bzw. dem Verlustvortrag aus Spekulationsgeschäften (Aktien) umgehen können.
Am zuverlässigsten und komfortabelsten ging eindeutig die “SteuerSparErklärung” vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hervor. Das Programm wird auf CD-Rom mit einem gut strukturierten und übersichtlichen Handbuch, das gut 110 Seiten umfasst, ausgeliefert. Als Download-Version ist sie bereits für 21,80 Euro zu haben, das komplette Paket mit gedrucktem Handbuch inklusive telefonischer und Online-Beratung kostet 39,80 Euro.
Die Installation des Programms gelingt auf Anhieb einfach durch Einlegen der CD in den Rechner und Ausführen auf dem Bildschirm angezeigter Anweisungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erstinstallation handelt, oder ob das Programm in den Vorjahren bereits auf dem Rechner installiert worden ist. Auf Wunsch werden Daten aus vorherigen Steuererklärungen übernommen (Persönliche Daten, Steuernummer, Abschreibungsdaten).
Nach dem Aufrufen des Programms kann der Benutzer über das Start-Center festlegen, welchen Teil seiner Steuererklärung (Lohnsteuer, Gewinnermittlung) er bearbeiten möchte. Das Programm listet anschließend alle Felder der Steuererklärung übersichtlich und gut strukturiert auf und bietet zu allen Einträgen optionale Zusatzinformationen an, die zum Ausfüllen hilfreich sein könnten. Die Steuererklärung kann jederzeit abgebrochen werden – anhand des eingeblendeten Roten Fadens erkennt der Benutzer beim nächsten Aufruf auf einen Blick, welche Punkte erledigt sind.
Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung hat der Benutzer verschiedene hilfreiche Optionen, sich das Ergebnis anzeigen oder ausdrucken zu lassen und kann per Mausklick die Daten auch direkt an sein Finanzamt schicken.