Ob man in die USA auswandern möchte, dort in Urlaub fahren will oder mit einer Geldanlage im Land der unbegrenzten Möglichkeiten liebäugelt. Am Ende stellt sich für viele die gleiche Frage: Mit was für Steuern muss man in den USA rechnen? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die in den USA zu entrichtenden Steuern gegeben werden.

Dollar ©Flickr / Photos8.com

Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich in den USA danach, in welchem Bundesstaat bzw. in welcher Stadt man wohnhaft ist. Zudem wird zwischen Residents (in den USA wohnende Personen) und Non Residents weiterlesen »


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Die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen – davon träumen sicherlich viele! Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen – oder anders gesagt: Grundsätzlich kann man die Kfz Versicherung nicht von der Steuer absetzen.

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Als erstes gilt hier jedoch zu beachten, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob ein Kraftfahrzeug beruflich genutzt wird – also als Firmen-Dienstwagen oder von Selbständigen, auch in der Land- und Forstwirtschaft – oder privat.

Vollkasko und Teilkasko

Während im ersten Fall die Kfz Versicherung durchaus von der Steuer abgesetzt werden kann, das heisst auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe angerechnet wird, gilt für den zweiten Fall: von der Steuer abgesetzt werden kann weiterlesen »


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Die eigene Steuerklärung schnell und einfach erstellen und dabei auch noch Geld sparen. Das verspricht die Steuersoftware QuickSteuer von Lexware, die jetzt in der Version 2010 erhältlich ist.

Steuererklärungen sind lästig und mühsam. Die Aussicht, den Kampf mit kryptischen Formularen mit ein paar Klicks zu umgehen, erscheint deshalb verlockend. Ein wenig Hintergrundwissen schadet meist trotzdem nicht.

Steuererklärung per Software - Der Klick zum Finanzamt

Schritt für Schritt will das Programm auch den Anwender ohne Vorkenntnisse zur eigenen Steuererklärung führen und dabei auch noch Sparmöglichkeiten aufzeigen. Die Steuererklärung wird je nach Wunsch entweder direkt in die amtlichen Formulare oder auf Blankopapier gedruckt. Auch die elektronische Steuererklärung über das amtliche Programm (ELSTER) ist mit Lexwares Steuersoftware möglich. QuickSteuer soll eine Steuererklärung für alle Arten von Einkommen ermöglichen und erstellt etwa auch eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.
Quicksteuer 2009 / ©Lexware

Steuersoftware von Lexware - Hilfe zur Selbsthilfe

In der Praxis kann QuickSteuer diese Versprechen nur teilweise einhalten. Die Bedienungsoberfläche erscheint zunächst umständlich und gewöhnungsbedürftig. Der Nutzer muss sich durch relativ viele Menüs klicken, kann deren Anzahl allerdings durch Check-Listen zu den einzelnen Themengebieten minimieren. Es werden dann nur die Eingabefelder angezeigt, die für den Anwender von Bedeutung sind. Im Einzelfall kamen frühere Versionen des Programms bei der Berechnung der Steuer teilweise zu Ergebnissen, die nicht optimal waren. weiterlesen »


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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.

Geldschein, ©flickr by matze ott

Steuerklasse bei Unverheirateten 

So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt weiterlesen »


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Die Kirchensteuer - ein Reizwort

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.

Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.

Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.

Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.

Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.

Fritz Höger Kirche © Flickr by seier+seier+seier

Reizthema: Kirchensteuer

Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.

Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.

Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.


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Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.

Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.

Steuern sparen vom PC ausGeld © flickr / Henry

Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.

Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.

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Fortbildung flickr ©PictluxEine Fortbildung ist eine berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme. Arbeitnehmer können, Kenntnisse und Fertigkeiten ihres ausgeübten Berufes, in einer Fortbildung erweitern.

Die Aufwendungen, die dadurch entstehen, können in der Steuererklärung unter Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu Beachten, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro jährlich beträgt. Die Aufwendungen der Fortbildung wirken sich demnach nur aus, wenn der Pauschbetrag überschritten wird. Alle Kosten müssen selbst aufgebracht werden. Wenn Zuschüsse vom Arbeitgeber erfolgen, müssen diese in der Steuererklärung aufgeführt werden. weiterlesen »


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Einnahmen-Überschussrechnung

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Rechnungen sollten aufgehoben werden©flickr / by fernashes

Die Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet, dass grundsätzlich alle Belege, welche die Einnahmen und Ausgaben darstellen aufbewahrt werden müssen.

Wie diese gesammelt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Es gibt Unternehmer, die verwahren ihre Belege im Schuhkarton auf. Davon ist aber abzuraten, das Chaos am Ende des Jahres, oder noch später, überblickt keiner mehr. Außerdem fehlt einem dann der Überblick über wichtige finanzielle Abläufe und man kann nicht mehr richtig disponieren.

Ordnung in diesem Bereich lohnt sich. Am Besten legt man Order für Einnahmen, für Ausgaben, für Quittungen von Bareinkäufen und für Kontoauszüge an und heftet alles chronologisch ab.

Ab einer gewissen Höhe des Umsatzes, bzw. des Gewinns wird der Unternehmer vom Finanzamt zum Bilanzieren aufgefordert. Die Grenzen dafür sind seit 1.1.2008 folgendermassen festgelegt: Umsatzgrenze liegt bei Euro 500.000 pro Jahr, der Gewinn muss unter Euro 50.000 liegen. weiterlesen »


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Steuer - leidiges Thema © flickr / Paul Keleher

Ein Softwarepaket zur Bearbeitung der Steuererklärung zuverlässig zu beurteilen gelingt am besten im Praxiseinsatz. Im Jahresabstand habe ich verschiedene Steuer-Softwarepakete für die eigene Steuererklärung ausprobiert. In meinem Fall muss das Paket mit der normalen Lohnsteuer, die ein angestellter Arbeitnehmer zu zahlen hat, mit der Umsatzsteuer und der Gewinn- und Verlustrechnung für meine freiberufliche Nebentätigkeit und mit der Gewinnberechnung bzw. dem Verlustvortrag aus Spekulationsgeschäften (Aktien) umgehen können.

Am zuverlässigsten und komfortabelsten ging eindeutig die “SteuerSparErklärung” vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hervor. Das Programm wird auf CD-Rom mit einem gut strukturierten und übersichtlichen Handbuch, das gut 110 Seiten umfasst, ausgeliefert. Als Download-Version ist sie bereits für 21,80 Euro zu haben, das komplette Paket mit gedrucktem Handbuch inklusive telefonischer und Online-Beratung kostet 39,80 Euro.

Die Installation des Programms gelingt auf Anhieb einfach durch Einlegen der CD in den Rechner und Ausführen auf dem Bildschirm angezeigter Anweisungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erstinstallation handelt, oder ob das Programm in den Vorjahren bereits auf dem Rechner installiert worden ist. Auf Wunsch werden Daten aus vorherigen Steuererklärungen übernommen (Persönliche Daten, Steuernummer, Abschreibungsdaten).

Nach dem Aufrufen des Programms kann der Benutzer über das Start-Center festlegen, welchen Teil seiner Steuererklärung (Lohnsteuer, Gewinnermittlung) er bearbeiten möchte. Das Programm listet anschließend alle Felder der Steuererklärung übersichtlich und gut strukturiert auf und bietet zu allen Einträgen optionale Zusatzinformationen an, die zum Ausfüllen hilfreich sein könnten. Die Steuererklärung kann jederzeit abgebrochen werden – anhand des eingeblendeten Roten Fadens erkennt der Benutzer beim nächsten Aufruf auf einen Blick, welche Punkte erledigt sind.

Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung hat der Benutzer verschiedene hilfreiche Optionen, sich das Ergebnis anzeigen oder ausdrucken zu lassen und kann per Mausklick die Daten auch direkt an sein Finanzamt schicken.


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Der Anzug als Werbungskosten?

Autor: Christian Block
abgelegt in: nichtselbständige Arbeit

Wer einen Anzug im Beruf tragen muss, der weiß, dass der Kauf entsprechender Kleidung ganz schön ins Geld gehen kann. Doch welche Kleidung darf man als Werbungskosten absetzen und welche gehört nicht dazu?

Anzug © paul goyette (Flickr)

Kleidung, die man ausschließlich im Beruf trägt, sollte man doch als Werbungskosten absetzen dürfen oder etwa nicht? Zumindest die Definition von Werbungskosten lässt dies vermuten, danach handelt es sich um Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Eigentlich sollte doch ein Anzug auch dazu gehören, zumindest, wenn man diesen beruflich tragen muss. Doch leider vertreten die Finanzgerichte meist nicht diese Meinung. Berufsbekleidung muss demnach speziell gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein entsprechendes Firmenlogo. Wichtig ist hierbei auch, dass diese spezielle Kennzeichnung nicht ohne eine Zerstörung der Kleidung entfernt werden können darf. Einen Anzug, den ein Banker oder ein Verkäufer tragen muss, kann man somit leider nicht als Werbungskosten absetzen. Man bleibt somit auf den Kosten sitzen, auch wenn man sonst nie einen Anzug trägt. Es sei denn der Anzug trägt ein entsprechendes offensichtliches Firmenlogo, der einen Einsatz andernorts somit fast unmöglich macht.

Aber es gibt auch Kleidung, die man absetzen darf. Es handelt sich um typische Berufskleidung: Hierzu gehören Uniformen, typische Handwerkerkleidung, Arztkittel beim Arzt oder auch Arbeitsschuhe und Sicherheitskleidung. Beachten sollte man aber auch hierbei, dass der angestellte Arzt zwar seinen weißen Arztkittel als Werbungskosten absetzen darf, andere Kleidung, wie etwa weiße Socken, sein weißes Hemd und dergleichen allerdings nicht, denn diese Kleidung könnte er auch in seiner privaten Freizeit tragen. Es geht bei der Abgrenzung zwischen Berufskleidung und Nicht-Berufskleidung meist um das “könnte”. Auch wichtig ist die Beachtung des Berufs für den die Kleidung gekauft wird, ein Krankenschwestern-Outfit würde eine Krankenschwester gegebenenfalls als Werbungskosten absetzen dürfen, eine Friseuse allerdings nicht…

Wer typische Berufskleidung besitzt und diese als Werbungskosten geltend machen kann, der wird sich über die Tatsache freuen, dass er auch die Nebenkosten hierfür ansetzen darf. Zu den Nebenkosten gehören etwa die Reinigung, das Waschen oder auch Nähdienstleistungen. Wer seine Berufskleidung in der Reinigung reinigen lässt, sollte also entsprechende Quittungen aufbewahren.


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