Einnahmen-Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet, dass grundsätzlich alle Belege, welche die Einnahmen und Ausgaben darstellen aufbewahrt werden müssen.

Wie diese gesammelt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Es gibt Unternehmer, die verwahren ihre Belege im Schuhkarton auf. Davon ist aber abzuraten, das Chaos am Ende des Jahres, oder noch später, überblickt keiner mehr. Außerdem fehlt einem dann der Überblick über wichtige finanzielle Abläufe und man kann nicht mehr richtig disponieren.

Ordnung in diesem Bereich lohnt sich. Am Besten legt man Order für Einnahmen, für Ausgaben, für Quittungen von Bareinkäufen und für Kontoauszüge an und heftet alles chronologisch ab.

Ab einer gewissen Höhe des Umsatzes, bzw. des Gewinns wird der Unternehmer vom Finanzamt zum Bilanzieren aufgefordert. Die Grenzen dafür sind seit 1.1.2008 folgendermassen festgelegt: Umsatzgrenze liegt bei Euro 500.000 pro Jahr, der Gewinn muss unter Euro 50.000 liegen.

Wichtig ist, dass nicht beide Grenzen überschritten werden müssen. Das Erreichen der Zahlen beim Gewinn, oder Umsatz reicht aus, dass das Finanzamt sich bei Ihnen meldet. Sie müssen nur Bilanzieren, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.DAs beudeutet zum Beispiel auch, Kapitalerträge kenntlich zu machen. Die Bilanzierung wird dann ab dem nächsten Kalenderjahr durchgeführt.

Viele Unternehmer versuchen diesen Schritt so lange wie möglich hinauszuzögern, da bilanzieren wesentlich komplizierter und teuerer ist als die einfache Einnahmen-Überschussrechnung.