Archiv: June, 2009

Ob Sektsteuer oder Mineralölsteuer: Bei vielem, was Spaß macht, kassiert der Staat ordentlich mit. So auch beim Kaffeegenuss: Je Kilo Röstkaffee werden 2,19 Euro Kaffeesteuern erhoben!

Kaffeetasse © flickr / Demion

Die Kaffeesteuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert reagierte der Staat auf den erhöhten Kaffeekonsum im Land, so versuchte zum Beispiel Preußen mit dem (allerdings erfolglosen) Einrichten eines Kaffeemonopols Gewinne zu machen. Später wurden Einfuhrzölle auf Kaffee erhoben. Mehrere Steuerreformen später wurde 1953 die Kaffeesteuer als indirekte Verbrauchersteuer eingeführt. Das heißt, dass jeder, der Kaffee kauft, mit dem Kaufpreis automatisch Steuern entrichtet. Und so ist es auch heute noch.

Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt 2,19 Euro je Kilo

Auf Röstkaffee werden zur Zeit 2,19 Euro je Kilo erhoben, auf löslichen Kaffee beträgt der Steuersatz 4,78 Euro. In Europa steht Deutschland mit der Steuer auf das Lebensmittel Kaffee recht allein dar. Nur in Belgien und Dänemark wird sie ebenfalls erhoben. Dennoch, mehr als eine Milliarde Euro an Steueraufkommen hat der Staat der Kaffeesteuer zu verdanken. weiterlesen »


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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.

Geldschein, ©flickr by matze ott

Steuerklasse bei Unverheirateten 

So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt weiterlesen »


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Seit 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die Rentenbesteuerung völlig neu. Einkünfte im Alter werden „nachgelagert“ besteuert. Was das genau heißt, soll im Folgenden möglichst einfach erklärt werden.

Rentner © flickr / Randy Son Of Robert

Wie ist die Rentenbesteuerung seit 2005 geregelt und was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Aufwendungen, die für die Altersvorsorge zurückgelegt werden, drücken im Berufsleben die Steuerbelastung nach unten. Werden die entsprechenden Rentenleistungen dann ausgezahlt, so werden diese „Einnahmen“ abzüglich eines Freibetrags wiederum besteuert. Diese Besteuerung nennt sich dann auch Rentenbesteuerung. Die Rentensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern bezeichnet die Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus Rentenzahlungen zu leisten sind. weiterlesen »


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