Kaffeesteuer: Staat profitiert von Genusssteuer

Ob Sektsteuer oder Mineralölsteuer: Bei vielem, was Spaß macht, kassiert der Staat ordentlich mit. So auch beim Kaffeegenuss: Je Kilo Röstkaffee werden 2,19 Euro Kaffeesteuern erhoben!

Die Kaffeesteuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert reagierte der Staat auf den erhöhten Kaffeekonsum im Land, so versuchte zum Beispiel Preußen mit dem (allerdings erfolglosen) Einrichten eines Kaffeemonopols Gewinne zu machen. Später wurden Einfuhrzölle auf Kaffee erhoben. Mehrere Steuerreformen später wurde 1953 die Kaffeesteuer als indirekte Verbrauchersteuer eingeführt. Das heißt, dass jeder, der Kaffee kauft, mit dem Kaufpreis automatisch Steuern entrichtet. Und so ist es auch heute noch.

Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt 2,19 Euro je Kilo

Auf Röstkaffee werden zur Zeit 2,19 Euro je Kilo erhoben, auf löslichen Kaffee beträgt der Steuersatz 4,78 Euro. In Europa steht Deutschland mit der Steuer auf das Lebensmittel Kaffee recht allein dar. Nur in Belgien und Dänemark wird sie ebenfalls erhoben. Dennoch, mehr als eine Milliarde Euro an Steueraufkommen hat der Staat der Kaffeesteuer zu verdanken.

Der Zoll und das Kaffeesteuergesetz: Vorsicht bei Internetauktionen!

Besonders erwähnenswert ist, dass das Gesetz zur Kaffeesteuer nur unscharfe Geringfügigkeitsgrenzen vorsieht. Das heißt, dass selbst kleinste Mengen Kaffee, sogar Kaffeepads, die im Ausland gekauft wurden, in Deutschland selbst versteuert werden müssten. Diese Gesetzesregelung ist insbesondere bei Internetauktionen zu beachten! Sitzt der Käufer in Deutschland, der Verkäufer zum Beispiel in der Schweiz, muss der Käufer die Kaffeesteuer selbst entrichten, sonst können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Zwar wendet der Zoll das Kaffeesteuergesetz zur Zeit sehr konsequent an, dennoch müssen private Konsumenten in der Regel keine gravierenden Konsequenzen befürchten. Bringt man von privaten Reisen Kaffee mit nach Deutschland, sind 500 Gramm Röstkaffee (bei Reisen innerhalb der EU sind sogar bis zu zehn Kilo frei) oder 200 Gramm kaffeehaltige Waren pro Person von Einfuhrumsatzsteuern befreit.