Stromsteuer – Ökosteuer auf Energie

Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern. Sie fließt in voller Höhe dem Bund zu und soll zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags beitragen.

Die Stromsteuer wurde im April 1999 eingeführt und soll Anreize schaffen, maßvoll mit Energie umzugehen und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Einnahmen der Stromsteuer, die im Jahr 2007 rund 6,4 Milliarden Euro betrugen, fließen dem Staat zu, um die Beiträge zur Rentenversicherung zu stabilisieren.

20,50 Euro Stromsteuer je Megawattstunde

Die Strom Steuer ist eine Verbrauchsteuer und wird im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Versorgungsnetz fällig. Um die Verwaltung der Stromsteuer zu vereinfachen, wird die Stromsteuer beim Versorger erhoben, der diese auf den Verbraucher umlegt. Aber auch Verbraucher können so genannte Steuerschuldner werden, wenn sie Strom zum Eigenverbrauch erzeugen.

Während sich die Stromsteuer zum Zeitpunkt ihrer Einführung auf 10,23 je Megawattstunde belief, beträgt sie seit 2003 20,50 Euro je Megawattstunde. Das Stromsteuergesetz regelt aber Steuerbegünstigungen, um umweltfreundliche Energieträger zu fördern und die Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Firmen zu schützen.

Befreiung und Ermäßigung von der Stromsteuer

Verbraucher werden von der Stromsteuer befreit, wenn sie ihren elektrischen Strom aus einem Netz beziehen, der nur durch erneuerbare Energieträgern gespeist wird, der Strom also zum Beispiel Wasser- oder Windkraft, Sonnenenergie oder Biomasse gewonnen wird. Darüber hinaus ist der Strom nicht besteuert, der zur Stromerzeugung eingesetzt wird

Der ermäßigte Steuersatz gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft sowie Betreiber des Schienenverkehrs bzw. von Oberleitungsbussen.