Steuertipps für Freiberufler

Steuertipps für Freiberufler

Steuern sind ein Thema, mit dem sich die wenigstens Menschen gern beschäftigen. Doch kann es gerade für Freiberufler von großer Bedeutung sein, sich sehr genau mit der Thematik vertraut zu machen, da sie im Gegensatz zu normalen Angestellten viel größere Spielräume haben.

Den Gewinn richtig ermitteln

Wie jeder andere Arbeitnehmer muss auch ein Freiberufler die Einkommenssteuer zahlen. Die Grundlage für diese bildet in der Regel der jährliche Gewinn. Um den Gewinn zu ermitteln, muss man eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vornehmen. Dabei gelten Kosten, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit angefallen sind, als Betriebskosten. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Internet, Telefon oder Büroräume, z.B. Coworking Spaces (mehr Infos hier). Diese kann der Freiberufler in der Regel voll von der Steuer absetzen. Zudem sind auch Aufwendungen zur Altersvorsorge oder für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderkosten absetzbar. Bei der Altersvorsorge gilt jedoch nur ein bestimmter Bestandteil, daher sollte man immer den vollen Wert angeben und dann die Kürzung vom Finanzamt vornehmen lassen.

Für den Aufwand, den man als Freiberufler für die Gewinnermittlung betreiben muss, ist vor allem die Höhe des Umsatzes relevant. Wenn die Grenze von 17500 Euro überschreitet, dann muss man die Anlage EÜR ausfüllen, während sonst eine formlose Aufstellung ausreicht.

Überschneidung privater und berufliche Nutzung

Bei der Gewinnermittlung wird es für Selbständige immer dann schwierig, wenn sie verschiedene Dinge sowohl beruflich als auch privat nutzen. Gerade Freiberufler arbeiten oft von zu Hause aus, was gern zu Überschneidungen führt. Bei der Telefon- und Internetnutzung bleibt in der Regel nichts anderes übrig als die Werte einfach zu schätzen. Ein anderes Thema ist der PKW. Hier sollte man genau Buch führen, da jegliche berufliche Nutzung voll abzugsfähig ist. So kann jeder gefahrene Kilometer mit 30 Cent abgesetzt werden. Nutzt man sein Auto zu über 50% beruflich, dann gilt es als Betriebsvermögen. In diesem Falle kann man auch Reparaturen, Versicherung und Anschaffung von der Steuer absetzen, dafür wird ein Fahrtenbuch jedoch verpflichtend.

Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Die Steuererklärung für Selbständige ist aufwändiger aber bietet gleichzeitig mehr Möglichkeiten, was die Absetzung anbetrifft. Daher ist es wichtig für Freiberufler, immer genau informiert zu sein.

Image: K.-U. Häßler – Fotolia