Das „Rennwert- und Lotteriegesetz“ – ein Überblick

Das „Rennwert- und Lotteriegesetz“ – ein Überblick

Das „Rennwert- und Lotteriegesetz“ ist ein Steuergesetz in Deutschland, das die Besteuerung von Einsätzen bei Lotterien, Pferderennen und Sportwetten regelt. In seiner Grundform besteht dieses Gesetz seit 1922 und wurde zuletzt am 1. Juli 2012 geändert. Das Gesamtaufkommen dieser Steuer lag im Jahr 2007 bei 1,702 Milliarden Euro. Welchen Umfang das Steuergesetz besitzt und um was für eine Steuerart es sich genau handelt, erfahren Sie hier.

Steuerart und Steuergegenstand

Die Steuer nach dem „Rennwert- und Lotteriegesetz“ wird auch als RennwLottG-Steuer oder alternativ Totalisatorsteuer bezeichnet und ist eine sogenannte indirekte Steuer. Die Einnahmen stehen dabei den Bundesländern zu, die auch für die entsprechende Verwaltung zuständig sind. Die RennwLottG-Steuer ist dabei klar abzugrenzen von den gemeinnützigen Zweckabgaben, zu denen die Betreiber einer Lotterieeinnahmestelle zusätzlich verpflichtet sind. Gegenstand der Steuer sind Wetteinsätze auf Sportwetten, Lotterie oder Rennwetten. Die Gesetzgebung vollzieht hier eine Vorabbesteuerung der Spieleinsätze, da Gewinne aus Lotterien und Wetten in Deutschland nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Für die Fälligkeit der Steuer spielt es dabei keine Rolle, ob eine Wette aus dem Inland bei einem aus- oder inländischen Anbieter getätigt wird. Die Regelung ist weitaus komplexer als beispielsweise für das Interwetten Casino.

So werden die Einsätze versteuert

Einsätze für Rennwetten werden in der Regel bei einem Totalisator oder einem Buchmacher abgeschlossen und anschließend versteuert. Der zu entrichtende Satz beträgt dabei 5 % vom gewetteten Einsatz. Bei Sportwetten wird ebenfalls ein Betrag von 5% fällig, der sowohl bei Platzierungen von Einsätzen im Wettbüro und bei Online-Wetten vom Anbieter entrichtet wird. Der Lotteriesteuer unterliegen in erster Linie die staatliche Kassenlotterien, öffentliches Zahlenlotto sowie das Fußballtoto. Auch Lose aus dem Ausland, die ins Inland eingebracht werden, sind von der Besteuerung betroffen. Inländische Lose und Wettscheine werden dabei mit einer Steuer von 20% des gesamten Nennwerts belastet. Bei Spieleinlagen im Ausland wird ein Betrag von 0,25 Euro für je einen Euro vom planmäßigen Preis entrichtet. Dabei gilt jeder angefangene Euro als voller Euro.

Das „Rennwert- und Lotteriegesetz im Überblick“

Zusammengefasst regelt die RennwLottG-Steuer die gesamte Versteuerung von Spieleinsätzen für Rennwetten, Lotterien und Sportwetten. Da Einkommen aus Gewinnspielen dieser Art nicht der Einkommenssteuer unterliegen, führt der Staat hier eine Vorabbesteuerung der Wetteinlagen durch. Die Verwaltung sowie der Erhalt der Einnahmen ist dabei Sache der jeweiligen Bundesländer.

Bild: gena96 – Fotolia