Straßenausbaubeiträge geltend machen: BFH fällt Entscheidung

Berlin – Hauseigentümer, die sich an der Erschließung oder am Ausbau ihrer Straße finanziell beteiligen müssen, sollten diese Kosten in der Steuererklärung absetzen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) befasst sich aktuell mit der Frage, ob es auch für Maßnahmen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgen und per Bescheid abgerechnet werden, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt.

«Sollte der Bundesfinanzhof zugunsten der Immobilienbesitzer entscheiden, können bis zu 1200 Euro Einkommensteuern erstattet werden», rechnet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler vor.

Der Hintergrund: Das Finanzgericht Nürnberg hatte 2015 entschieden, dass Straßenausbaubeiträge für eine selbst genutzte Immobilie in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Das Bundesfinanzministerium ordnete diese Maßnahmen hingegen als nicht begünstigte Leistungen ein, so dass die Finanzämter den Steuerbonus verweigern. «Da zu diesem Thema ein Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, sollten betroffene Eigentümer die Ablehnung nicht akzeptieren», rät Klocke.

Berücksichtigt das Finanzamt die Arbeitskosten für den Straßenausbau nicht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung empfiehlt es sich, auf das laufende Gerichtsverfahren zu verweisen (Az.: VI R 18/16). Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einem Urteil offen. Lässt der Bundesfinanzhof den Steuerabzug zu, kann man so auch im eigenen Fall Geld zurückerhalten.

Fotocredits: Frank Leonhardt
(dpa/tmn)

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