In meinem letzten Beitrag habe ich mich gefragt, was sind Steuern? In diesem Beitrag möchte ich mich mit den Gebühren und Beiträgen beschäftigen, die genauso wie die Steuern zu den Zwangsabgaben gehören.

Bei den Steuern galt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei den Gebühren und Beiträgen hingegen erhält ein Bürger oder ein Unternehmen eine Leistung gegen eine Gegenleistung. Die Gebühren und Beiträge unterscheiden sich allerdings in der Art und im Zeitpunkt der Gegenleistung.

Reisepass mit biometrischen Daten © sebastiankippe (Flickr)

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren muss man meist zahlen, wenn man in öffentlichen Behörden eine Leistung in Anspruch nehmen will: Wer sich beispielsweise einen Pass ausstellen lässt, muss hierfür eine Verwaltungsgebühr zahlen. Man weiß allerdings hier auch ganz genau wofür man die Gebühr eigentlich bezahlt. Man erhält also für sein gegebenes Geld eine unmittelbare Gegenleistung.

Auch Benutzungsgebühren gibt es, zum Beispiel zahlt man diese bei Nutzung einer öffentlichen Einrichtung wie etwa einem Schwimmbad. Auch hier bezahlt man an der Kasse seinen Eintritt und bekommt unmittelbar eine Gegenleistung, indem man nun das Schwimmbad nutzen darf. Hier gibt es zahlreiche weitere Beispiele, etwa wenn man Parkplatzgebühren zahlen muss oder auch wenn man öffentliche Verkehrseinrichtungen nutzen will.

Beiträge

Und letztendlich gibt es auch noch die Beiträge. Im Gegensatz zu den Gebühren erhält man hier nicht sofort eine entsprechende Gegenleistung, diese ist sozusagen in die Zukunft verschoben. Das heißt es ist zwar möglich, dass ich eine entsprechende Gegenleistung erhalte, wann ich diese bekomme ist aber erstmal noch unklar. Im Gegensatz zu den Gebühren kommt es somit nicht auf einen tatsächlichen Vorteil an, den man erhält, sondern es reicht schon die Möglichkeit, dass man irgendwann vielleicht diesen Vorteil bekommen könnte. Zu den Beiträgen gehören etwa Rentenversicherungs- oder auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge als prominentestes Beispiel, aber auch Kurtaxen und Straßenanliegerbeiträge.

Im Gegensatz zu den Steuern, bei denen ein Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herrscht, sind die Gebühren und Beiträgen von einem Äquivalenzprinzip dominiert. Es besagt, dass das was man einzahlt, dem entspricht, was man auch wiederbekommen soll. Wer also viel einzahlt, der bekommt auch viel dafür wieder.


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Steuern, jeder muss sie zahlen, aber warum man sie zahlt und wie man verschiedene Arten der Steuern unterscheiden kann, darüber haben sich die meisten wahrscheinlich noch gar keine Gedanken gemacht. Daher möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Steuern beschäftigen.

Heute schon Steuern gezahlt? © Paul Keleher (Flickr)

Damit Deutschland seiner Verpflichtung als Sozialstaat nachkommen kann, benötigt es Geld. Doch woher dieses Geld nehmen? Genau, man nimmt es von den Bürgern und Unternehmen. Dies geschieht allerdings nicht nur mit Hilfe der Steuern, denn diese sind nur ein Teil der Staatseinnahmen!

Zu den Staatseinnahmen gehören: Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Staates, der Staat betätigt sich also mit unternehmerischer Gewinnerzielungsabsicht. Zudem könnte man auch zu den Staatseinnahmen die Aufnahme von Krediten zählen, allerdings ist das sehr strittig, denn es handelt sich nicht wirklich um Einnahmen, denn diese müssen schließlich später wieder zurückgezahlt werden. Zu den größten Einnahmearten des Staates gehören daher zweifelsohne die Zwangsabgaben! Das Wort “Zwang” sagt hier schon einiges aus, der Staat zwingt Bürger und Unternehmen einen gewissen Teil ihres Geldes dem Staat abzugeben, damit das Land Deutschland seinen Verpflichtungen als Sozialstaat nachkommen kann. Denn letztendlich nimmt der Staat nicht nur Geld ein, sondern gibt dieses auch an die Bevölkerung zurück!

Und was sind jetzt eigentlich Steuern?

Definiert sind Steuern im § 3 AO. Es handelt sich danach um “Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.”

Es müssen also Geldleistungen sein, können also keine Sachen oder Gegenstände sein. Wäre sicherlich lustig, wenn man seine Steuerschulden als Bauer mit einer Kuh begleichen will, das geht natürlich nicht. Zudem bekommt man für Steuern keine unmittelbare Gegenleistung. Man muss das eher im großen Ganzen sehen, schließlich bekommt man indirekte Gegenleistungen in Form von öffentlichen Einrichtungen, etwa Bildung in der Schule oder man kann sich Bücher in der Bibliothek ausleihen oder auch die Dienste der Polizei und Feuerwehr gehören hierzu. Alles Einrichtungen, die ohne Steuern (oder teilweise auch Gebühren und Beiträge) schwer zu realisieren wären, zumindest könnte sie dann nicht jeder nutzen. Steuern haben also auch etwas gutes, auch wenn man das nicht sofort sieht oder sehen will.

Steuern werden nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, was zum Beispiel am Deutlichsten bei der Einkommensteuer ausgeprägt sein dürfte. Das heißt, wer viel verdient, der muss auch viel zahlen und umgekehrt. Erreicht wird das über die verschiedenen Einkommensteuersätze. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Einkommensteuersatz. Damit auch jeder der Verpflichtung seine Steuern zu zahlen nachkommt, gibt es die steuerlichen Nebenleistungen, bei denen es sich um Strafen handelt, die der Staat allen auferlegt, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Daher sollte man immer schön zahlen, denn sonst kann es wirklich unangenehm für einen werden! Neben den Steuern gibt es noch weitere Einnahmequellen des Staates, auf die ich in einem anderen Beitrag eingehen werde.


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Menschen bauen Häuser aus den unterschiedlichsten Gründen. Viele wollen darin wohnen, einige wollen ihr Geld sicher anlegen und wieder andere möchten mit der Immobilie Geld verdienen.

Für letztere bietet sich die sogenannte “Absetzung für Abnutzung” an. Das ist die steuerrechtliche Entsprechung zur betriebswirtschaftlichen Abschreibung und betrifft abnutzbare Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden.

Wenn Sie ihr Haus also vermieten, dann gelten die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten als Werbungskosten. Die Nutzungsdauer des Miethauses wird pauschal auf 66,6 Jahre angerechnet. Die Abschreibung der Anschaffungskosten muss auf diese Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt werden. Wenn also in 66 Jahren 100 Prozent der Kosten abgeschrieben sein müssen, so ergibt sich pro Jahr ein Abschreibungsbetrag von 1,5 Prozent der Anschaffungskosten.

So können Sie in der Planung zur Baufinanzierung Ihres Mietshauses gleich eine Steuererleichterung mit einplanen. Für Häuser, die vor 2006 gebaut oder erworben wurden, gilt übrigens in Sonderfällen die degressive Abschreibung.


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