Die Mehrwertsteuer soll auf 25% erhöht werden. Haltet Ihr das Gerücht für Unsinn oder wird die Steuererhöhung nach der Wahl schneller zur Realität als man annimmt?

Rausgerutscht ist es wohl angeblich Klaus F. Zimmermann, dem Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Mehrwertsteuer soll von 19% auf 25% angehoben werden. Mir persönlich reicht es langsam. Bei der jährliche Steuererklärung wird die Summe, die ich wiederbekomme immer weniger, und nun darf ich bald auch noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Vor der Wahl dürften diese Neuigkeiten für keinen der Kanzlerkandidaten gut aussehen.

25% Mehrwertsteuer - Unsinn?©flickr/Daniel Garcia Peris

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Beim Erwerb von Grund und Boden muss man in Deutschland Grunderwerbsteuer entrichten. Dazu zählen allerdings auch bebaute Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile, Eigentumswohnungen sowie die Rechte an solchen.

Die Grunderwerbsteuer ist einmalig zu entrichten. In den meisten Grundstückskaufverträgen ist festgelegt, dass der Käufer die Steuer, die in allen Bundesländern ausser Hamburg und Berlin 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, entrichten muss. Falls der dieser Leistung jedoch nicht nachkommt, kann auch der Verkäufer vom Finanzamt belangt werden.

Grunderwerbsteuer, Fälligkeit, Berechnung, Höhe, Gebäude, Immobilien, Grundstück

Nutzniesser der Grunderwerbsteuer-Einnahmen ist aber nicht der Staat, sondern sind die jeweiligen Bundesländer, in denen die Grundstücke, Immobilien etc. liegen, diese können die Einnahmen jedoch auf die Kommunen weiter verteilen.

Kauft man beispielsweise ein Grundstück mit Gebäude für 100.000 Euro, so sind weiterlesen »


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Das erstellen der Steuererklärung stellt so ziemlichen jeden Bundesbürger irgendwann vor ein Problem. Genauso sieht es aus im Hinblick auf den Umgang mit einer Steuertabelle. Hierzu nun ein paar Erklärungsversuche.

Es existieren drei verschiedenen Steuertabellen, welche den Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt und die Ermittlung der Einkommenssteuer vorgeben.

Einkommenssteuer, ©flickr by Beau Maes

Die erst Steuertabelle, welche ich hier behandeln möchte, ist die Lohnsteuertabelle. Die gilt, wie schon gesagt, für den Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn. Aus Lohnsteuertabellen lässt sich ablesen, wie viel vom Gehalt ein Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausbezahlt bekommt. Seit der zunehmenden Verbreitung von Computern und Internet finden sich elektronische Versionen der Lohnsteuertabellen auch als ‘Lohnsteuerrechner‘ im Netz. Bei der Ermittlung der Lohnsteuer wird ebenfalls die Kirchensteuer und der zu leistende Solidaritätsabschlag mit eingerechnet. weiterlesen »


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Jedem Unternehmer dürfte hinlänglich bekannt sein, dass man die Bewirtung eines Geschäftspartners aus einem geschäftlichen Anlass als Betriebsausgabe geltend machen kann. Doch was ist dabei zu beachten, damit der Abzug von der Vorsteuer auch anerkannt wird?

Die sogenannten Bewirtungskosten eines Geschäftsessens  müssen in erster Linie angemessen ausfallen um sie geltend machen zu können. Das klingt im ersten Moment etwas schwamming, hat aber folgenden Hintergrund: Je nach Wichtigkeit des Geschäftspartners und Größe des Unternehmens können die Ausgaben höher sein.

Geschäftsessen der Extraklasse, ©flickr by Tom Mascardo

Bei einem Meeting in einem 4-Sterne-Restaurant bei dem ein 340 Euro Wein kredenzt wird ist die dehnbarkeit dieser Regel eindeutig überschritten. Kleine Aufmerksamkeiten, wie eine Tasse Kaffee bei einer externen Besprechung können ebenfalls nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bewirtungskosten absetzen

Welche Regeln sind also genau zu beachten, damit die Bewirtungskosten von der Steuer abgesetzt werden können?

- Bewirtungskosten müssen aus einem geschäftlichen Anlass entstehen
- der Bewirtungsbeleg sollte zeitnah ausgefüllt werden und maschinell erstellt sein
- Ort, Tag und Höhe der Bewirtungsaufwendungen müssen darauf vermerkt sein jeder Posten ist einzeln aufzulisten
- Anlass der Bewirtung sowie die Namen der bewirteten Personen müssen vermerkt werden
- der Unternehmer sollte den Beleg eigenhändig unterschreiben

Außerdem zu beachten ist, das der Unternehmer eine betriebliche Bewirtung regelmäßig um einen privaten Anteil korrigiert. Da der Unternehmer ebenfalls an dem Geschäftsessen teilnimmt, wird diese Aufwendungen als privat veranlasst betrachtet. Die regelmäßige Korrektur hat in Höhe von 30% der nachgewiesenen Aufwendungen zu erfolgen. Durch die gesetzliche Regelung kann der Unternehmer also 70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen.


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Ob Sektsteuer oder Mineralölsteuer: Bei vielem, was Spaß macht, kassiert der Staat ordentlich mit. So auch beim Kaffeegenuss: Je Kilo Röstkaffee werden 2,19 Euro Kaffeesteuern erhoben!

Kaffeetasse © flickr / Demion

Die Kaffeesteuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert reagierte der Staat auf den erhöhten Kaffeekonsum im Land, so versuchte zum Beispiel Preußen mit dem (allerdings erfolglosen) Einrichten eines Kaffeemonopols Gewinne zu machen. Später wurden Einfuhrzölle auf Kaffee erhoben. Mehrere Steuerreformen später wurde 1953 die Kaffeesteuer als indirekte Verbrauchersteuer eingeführt. Das heißt, dass jeder, der Kaffee kauft, mit dem Kaufpreis automatisch Steuern entrichtet. Und so ist es auch heute noch.

Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt 2,19 Euro je Kilo

Auf Röstkaffee werden zur Zeit 2,19 Euro je Kilo erhoben, auf löslichen Kaffee beträgt der Steuersatz 4,78 Euro. In Europa steht Deutschland mit der Steuer auf das Lebensmittel Kaffee recht allein dar. Nur in Belgien und Dänemark wird sie ebenfalls erhoben. Dennoch, mehr als eine Milliarde Euro an Steueraufkommen hat der Staat der Kaffeesteuer zu verdanken. weiterlesen »


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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.

Geldschein, ©flickr by matze ott

Steuerklasse bei Unverheirateten 

So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt weiterlesen »


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Seit 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die Rentenbesteuerung völlig neu. Einkünfte im Alter werden „nachgelagert“ besteuert. Was das genau heißt, soll im Folgenden möglichst einfach erklärt werden.

Rentner © flickr / Randy Son Of Robert

Wie ist die Rentenbesteuerung seit 2005 geregelt und was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Aufwendungen, die für die Altersvorsorge zurückgelegt werden, drücken im Berufsleben die Steuerbelastung nach unten. Werden die entsprechenden Rentenleistungen dann ausgezahlt, so werden diese „Einnahmen“ abzüglich eines Freibetrags wiederum besteuert. Diese Besteuerung nennt sich dann auch Rentenbesteuerung. Die Rentensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern bezeichnet die Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus Rentenzahlungen zu leisten sind. weiterlesen »


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Die Sektsteuer, im Amtsdeutsch auch Schaumweinsteuer, ist ein Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt, spült die Sektsteuer heute mehr als 400 Millionen Euro jährlich in die Kasse des Bundes.

Champagner © flickr / 96dpi

Es schlug das Jahr 1902 als Kaiser Wilhelm II. die Schaumweinsteuer einführte, schließlich musste sowohl der Kaiser-Wilhelm-Kanal (heute Nord-Ostsee-Kanal) sowie seine repräsentative Kriegsflotte irgendwie finanziert werden. Da kam die Idee von dieser speziellen Luxussteuer gerade recht.

Sektsteuer: Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms II.

1933 zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs in der Krise abgeschafft und 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt, wurde die Sektsteuer in Deutschland zum Inbegriff für Steuern, die einmal für einen bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden. Mehr noch: 1952 wurde die Schaumweinsteuer per Gesetzt sogar auf weitere Produkte ausgedehnt. Neben Sekt und Champagner, gilt sie auch für Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein und Likörweine. Auf Wein wird hingegen keine Verbrauchsteuer erhoben.

Die Höhe der Sektsteuer ist genau festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt. Rechnet man dies auf eine handelsübliche Flasche mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern um, sind das 1,02 Euro Getränkesteuer je Flasche. weiterlesen »


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Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.

Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.

Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.

Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.

Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.

Fritz Höger Kirche © Flickr by seier+seier+seier

Reizthema: Kirchensteuer

Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.

Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.

Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.


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Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern. Sie fließt in voller Höhe dem Bund zu und soll zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags beitragen.

Steckdose © flickr / stoosh

Die Stromsteuer wurde im April 1999 eingeführt und soll Anreize schaffen, maßvoll mit Energie umzugehen und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Einnahmen der Stromsteuer, die im Jahr 2007 rund 6,4 Milliarden Euro betrugen, fließen dem Staat zu, um die Beiträge zur Rentenversicherung zu stabilisieren.

20,50 Euro Stromsteuer je Megawattstunde

Die Strom Steuer ist eine Verbrauchsteuer und wird im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Versorgungsnetz fällig. Um die Verwaltung der Stromsteuer zu vereinfachen, wird die Stromsteuer beim Versorger erhoben, der diese auf den Verbraucher umlegt. Aber auch Verbraucher können so genannte Steuerschuldner werden, wenn sie Strom zum Eigenverbrauch erzeugen.

Während sich die Stromsteuer zum Zeitpunkt ihrer Einführung auf 10,23 je Megawattstunde belief, beträgt sie seit 2003 20,50 Euro je Megawattstunde. Das Stromsteuergesetz regelt aber Steuerbegünstigungen, um umweltfreundliche Energieträger zu fördern und die Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Firmen zu schützen.

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