Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt, untechnisch aber meist Kfz-Steuer) ist eine direkte Steuer im deutschen Einzelsteuerrecht. Sie knüpft an verschiedene Sachverhalte an, insbesondere aber an das Halten von - inländischen sowie grundsätzlich auch ausländischen - Fahrzeugen. Mithin ist der Steuerpflichtige derjenige, der das Fahrzeug hält, wobei die Steuer grundsätzlich im Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeugs entsteht und in der Regel für ein Jahr im Voraus zu entrichten ist.
Die Bemessungsgrundlage der Steuer basiert auf verschiedenen Tatbeständen, die gerade auch ökonomisch und ökologisch verflochten sind, das heißt, die Steuer orientiert sich zum einen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Halters und zum anderen an den aus der Benutzung des Fahrzeugs entstehenden ökologischen Belastungen. Insbesondere aus letzterem soll eine erzieherische Wirkung hervorgehen, die den steuerpflichtigen Fahrzeughalter zu mehr ökologischem Bewusstsein erziehen und demnach den umweltfreundlichen Einsatz von Automobilien fördern sollen. Diese Aspekte spielen beispielsweise bei der KFZ-Versicherung nur eine untergeordnete Rolle.
Die Erbschaftssteuerreform betrifft Privatpersonen und Unternehmen. Folgendes wurde geändert: Nach § 16 ErbStG werden alle persönlichen Freibeträge angehoben. Bei Ehegatten von 307.000 € auf 500 000 €. Bei Kindern, von 205 000 € auf 400 000 € und bei Enkelkindern von 51 200 € auf 200 000 €. Außer bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt jetzt für die Steuerklassen II und III ein einheitlicher Freibetrag von 20 000 €.
Vermieten Erben Wohnimmobilien, soll ein Abschlag von 10 % von der Bemessungsgrundlage gewährt werden. Die Steuersätze der Erbschaftssteuer sind abhängig von der Steuerklasse. Bei der Steuerklasse I wurden sie nicht verändert, nur gerundet, bei den Klassen II und III jedoch angehoben.
Was Unternehmensnachfolgen betrifft, soll 85 % des Betriebsvermögens nicht versteuert werden (die Freibetragsgrenze liegt bei 150 000 €), wenn der Betrieb 15 Jahre lang sein Betriebsvermögen erhält und in den 10 Jahren nach Übertragung seine Mitarbeiter behält. Somit bleiben die Jobs in Hamburg beispielsweise erhalten.
Umgehungsmaßnahmen betreffend der Erbschaftssteuer sind: Das Vermögen kann in Anlagen investiert werden, die niedriger besteuer werden (Schiffsfonds, Immobilien). Eine Heirat oder Adoption des Erben bewirkt, dass dieser in eine niedrigere Steuerklasse fällt. Ferner kann privates Vermögen in Betriebsvermögen übertragen werden. Der Schenkungssteuerfreibetrag bietet die Option der Schenkung. Man kann auch Stiftungen gründen. Ich finde, dass die Erbschaftssteuer ein Beitrag zur Chancengleichheit darstellt, da Erben Glück haben und keine eigene Leistung erbracht haben. Andererseits mischt sich der Staat als “Schiedsrichter” in die Privatsphäre der Bürger ein, weshalb man generell eine Anwaltskanzlei zur Unterstützung beauftragen sollte.
Ein Softwarepaket zur Bearbeitung der Steuererklärung zuverlässig zu beurteilen gelingt am besten im Praxiseinsatz. Im Jahresabstand habe ich verschiedene Steuer-Softwarepakete für die eigene Steuererklärung ausprobiert. In meinem Fall muss das Paket mit der normalen Lohnsteuer, die ein angestellter Arbeitnehmer zu zahlen hat, mit der Umsatzsteuer und der Gewinn- und Verlustrechnung für meine freiberufliche Nebentätigkeit und mit der Gewinnberechnung bzw. dem Verlustvortrag aus Spekulationsgeschäften (Aktien) umgehen können.
Am zuverlässigsten und komfortabelsten ging eindeutig die “SteuerSparErklärung” vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hervor. Das Programm wird auf CD-Rom mit einem gut strukturierten und übersichtlichen Handbuch, das gut 110 Seiten umfasst, ausgeliefert. Als Download-Version ist sie bereits für 21,80 Euro zu haben, das komplette Paket mit gedrucktem Handbuch inklusive telefonischer und Online-Beratung kostet 39,80 Euro.
Die Installation des Programms gelingt auf Anhieb einfach durch Einlegen der CD in den Rechner und Ausführen auf dem Bildschirm angezeigter Anweisungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erstinstallation handelt, oder ob das Programm in den Vorjahren bereits auf dem Rechner installiert worden ist. Auf Wunsch werden Daten aus vorherigen Steuererklärungen übernommen (Persönliche Daten, Steuernummer, Abschreibungsdaten).
Nach dem Aufrufen des Programms kann der Benutzer über das Start-Center festlegen, welchen Teil seiner Steuererklärung (Lohnsteuer, Gewinnermittlung) er bearbeiten möchte. Das Programm listet anschließend alle Felder der Steuererklärung übersichtlich und gut strukturiert auf und bietet zu allen Einträgen optionale Zusatzinformationen an, die zum Ausfüllen hilfreich sein könnten. Die Steuererklärung kann jederzeit abgebrochen werden – anhand des eingeblendeten Roten Fadens erkennt der Benutzer beim nächsten Aufruf auf einen Blick, welche Punkte erledigt sind.
Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung hat der Benutzer verschiedene hilfreiche Optionen, sich das Ergebnis anzeigen oder ausdrucken zu lassen und kann per Mausklick die Daten auch direkt an sein Finanzamt schicken.
Heute möchte ich ein Buch vorstellen, welches eine Einführung in das Thema Steuerrecht bietet und aus meiner Sicht sehr empfehlenswert ist.
Ein gutes Buch muss nicht immer dick und umfangreich sein, oft ist es viel besser, wenn man die wichtigsten Informationen kurz und knapp gebündelt serviert bekommt, damit man sich erstmal ein Grundgerüst aufbauen kann. Später kann man sich dann in umfangreicherer Literatur einarbeiten.
Das folgende Buch von Herrn Prof. Dr. Thomas Stobbe heißt “Steuern kompakt” und bietet für Interessierte einen guten Einblick in unser Steuerrecht. Vor allem Studenten werden sich über das kleine Buch mit einem Seitenumfang von 287 Seiten freuen, denn es bietet einen kompakten aber dennoch relativ umfangreichen und nachvollziehbaren Einblick in das Steuerrecht. So werden alle wichtigen Steuerarten, die in der Vorlesung behandelt werden angesprochen: Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Aber auch der interessierte Laie erhält einen guten Einblick und kann sich so zum Beispiel informieren, was sich eigentlich hinter Begriffen wie Werbungskosten verbirgt. Besonders gut an dem Buch gefällt mir, dass es sehr praxisnah aufgebaut ist, das heißt es werden auch Steuerformulare abgebildet, damit man sich überhaupt vorstellen kann, welche Formulare es gilt auszufüllen. Auch die zahlreichen Abbildungen sind sehr hilfreich.
Dieses Buch ist eine wirkliche Ausnahmeerscheinung und eine große Hilfe bei der Einarbeitung in das Steuerrecht. Neben der hohen Aktualität, mittlerweile in der siebten Auflage erschienen, spricht vor allem aber auch der Preis für “Steuern kompakt”. Dank wenig Werbung innerhalb des Buches, überwiegend für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und dergleichen, kann dieser Preis erst realisiert werden. Dass das Buch aber gar nicht so kompakt ist, wie man denken könnte, beschreibt auch der Klappentext. Hier werden als Zielgruppe unter anderem Studenten, Praktiker, aber auch angehende Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter angesprochen. Aber auch der interessierte Laie weiß so bei seiner nächsten Einkommensteuererklärung besser, wie sich die Steuer eigentlich berechnet.
In meinem letzten Beitrag habe ich mich gefragt, was sind Steuern? In diesem Beitrag möchte ich mich mit den Gebühren und Beiträgen beschäftigen, die genauso wie die Steuern zu den Zwangsabgaben gehören.
Bei den Steuern galt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei den Gebühren und Beiträgen hingegen erhält ein Bürger oder ein Unternehmen eine Leistung gegen eine Gegenleistung. Die Gebühren und Beiträge unterscheiden sich allerdings in der Art und im Zeitpunkt der Gegenleistung.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren muss man meist zahlen, wenn man in öffentlichen Behörden eine Leistung in Anspruch nehmen will: Wer sich beispielsweise einen Pass ausstellen lässt, muss hierfür eine Verwaltungsgebühr zahlen. Man weiß allerdings hier auch ganz genau wofür man die Gebühr eigentlich bezahlt. Man erhält also für sein gegebenes Geld eine unmittelbare Gegenleistung.
Auch Benutzungsgebühren gibt es, zum Beispiel zahlt man diese bei Nutzung einer öffentlichen Einrichtung wie etwa einem Schwimmbad. Auch hier bezahlt man an der Kasse seinen Eintritt und bekommt unmittelbar eine Gegenleistung, indem man nun das Schwimmbad nutzen darf. Hier gibt es zahlreiche weitere Beispiele, etwa wenn man Parkplatzgebühren zahlen muss oder auch wenn man öffentliche Verkehrseinrichtungen nutzen will.
Beiträge
Und letztendlich gibt es auch noch die Beiträge. Im Gegensatz zu den Gebühren erhält man hier nicht sofort eine entsprechende Gegenleistung, diese ist sozusagen in die Zukunft verschoben. Das heißt es ist zwar möglich, dass ich eine entsprechende Gegenleistung erhalte, wann ich diese bekomme ist aber erstmal noch unklar. Im Gegensatz zu den Gebühren kommt es somit nicht auf einen tatsächlichen Vorteil an, den man erhält, sondern es reicht schon die Möglichkeit, dass man irgendwann vielleicht diesen Vorteil bekommen könnte. Zu den Beiträgen gehören etwa Rentenversicherungs- oder auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge als prominentestes Beispiel, aber auch Kurtaxen und Straßenanliegerbeiträge.
Im Gegensatz zu den Steuern, bei denen ein Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herrscht, sind die Gebühren und Beiträgen von einem Äquivalenzprinzip dominiert. Es besagt, dass das was man einzahlt, dem entspricht, was man auch wiederbekommen soll. Wer also viel einzahlt, der bekommt auch viel dafür wieder.
Steuern, jeder muss sie zahlen, aber warum man sie zahlt und wie man verschiedene Arten der Steuern unterscheiden kann, darüber haben sich die meisten wahrscheinlich noch gar keine Gedanken gemacht. Daher möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Steuern beschäftigen.
Damit Deutschland seiner Verpflichtung als Sozialstaat nachkommen kann, benötigt es Geld. Doch woher dieses Geld nehmen? Genau, man nimmt es von den Bürgern und Unternehmen. Dies geschieht allerdings nicht nur mit Hilfe der Steuern, denn diese sind nur ein Teil der Staatseinnahmen!
Zu den Staatseinnahmen gehören: Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Staates, der Staat betätigt sich also mit unternehmerischer Gewinnerzielungsabsicht. Zudem könnte man auch zu den Staatseinnahmen die Aufnahme von Krediten zählen, allerdings ist das sehr strittig, denn es handelt sich nicht wirklich um Einnahmen, denn diese müssen schließlich später wieder zurückgezahlt werden. Zu den größten Einnahmearten des Staates gehören daher zweifelsohne die Zwangsabgaben! Das Wort “Zwang” sagt hier schon einiges aus, der Staat zwingt Bürger und Unternehmen einen gewissen Teil ihres Geldes dem Staat abzugeben, damit das Land Deutschland seinen Verpflichtungen als Sozialstaat nachkommen kann. Denn letztendlich nimmt der Staat nicht nur Geld ein, sondern gibt dieses auch an die Bevölkerung zurück!
Und was sind jetzt eigentlich Steuern?
Definiert sind Steuern im § 3 AO. Es handelt sich danach um “Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.”
Es müssen also Geldleistungen sein, können also keine Sachen oder Gegenstände sein. Wäre sicherlich lustig, wenn man seine Steuerschulden als Bauer mit einer Kuh begleichen will, das geht natürlich nicht. Zudem bekommt man für Steuern keine unmittelbare Gegenleistung. Man muss das eher im großen Ganzen sehen, schließlich bekommt man indirekte Gegenleistungen in Form von öffentlichen Einrichtungen, etwa Bildung in der Schule oder man kann sich Bücher in der Bibliothek ausleihen oder auch die Dienste der Polizei und Feuerwehr gehören hierzu. Alles Einrichtungen, die ohne Steuern (oder teilweise auch Gebühren und Beiträge) schwer zu realisieren wären, zumindest könnte sie dann nicht jeder nutzen. Steuern haben also auch etwas gutes, auch wenn man das nicht sofort sieht oder sehen will.
Steuern werden nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, was zum Beispiel am Deutlichsten bei der Einkommensteuer ausgeprägt sein dürfte. Das heißt, wer viel verdient, der muss auch viel zahlen und umgekehrt. Erreicht wird das über die verschiedenen Einkommensteuersätze. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Einkommensteuersatz. Damit auch jeder der Verpflichtung seine Steuern zu zahlen nachkommt, gibt es die steuerlichen Nebenleistungen, bei denen es sich um Strafen handelt, die der Staat allen auferlegt, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Daher sollte man immer schön zahlen, denn sonst kann es wirklich unangenehm für einen werden! Neben den Steuern gibt es noch weitere Einnahmequellen des Staates, auf die ich in einem anderen Beitrag eingehen werde.