Geldwerte Vorteile bei der Steuererklärung 2008

Vor kurzem feierten wir bei einem Freund dessen Geburtstag. Es war eine lustige Runde zusammen gekommen. Am späteren Abend kamen wir auch zu dem Thema der leidigen Steuern.

Dabei meinte ein Oberschlauer, die Steuern könnten sinken, wenn jeder ehrlich seiner Steuern zahlen würde. Wir würden alle keine ordnungsgemäße und vollständige Steuererklärung abgeben. Jeder von uns habe geldwerte Vorteile, die er versteuern müsste

Das ließen wir nicht auf uns sitzen und forderten ihn auf, Beispiele zu bringen. Er solle einmal erklären was geldwerte Vorteile sind. Da ruderte er zurück und meinte, die meisten geldwerten Vorteile würden bei Arbeitnehmern schon vom Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Er selbst habe einen Firmenwagen, den müsste er jeden Monat mit einem Prozent vom Neuwagenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Seine Freundin arbeitet im Hotel und erhält dort kostenlose Mahlzeiten und Unterkunft. Hiervon würden direkt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Früher hätten auch die Trinkgelder angegeben werden müssen, die seien aber inzwischen steuerfrei. Offenbar hatte kaum einer die angegeben und daher schaffte man die Steuerpflicht ab.

Was ist denn mit den Provisionen, die ich gelegentlich als Tippgeber von meinem Versicherungsvertreter erhalte, fragte einer in der Runde. Die sind natürlich zu versteuern. Ebenso wenn bei einer Fahrgemeinschaft regelmäßig von den Mitfahrern Fahrgeld bezahlt wird. Allerdings gibt es hier eine Steuerfreigrenze von jährlich 256 €.

Müssen eigentlich deine Jahreswagen nicht versteuert werden und wie sieht es mit deinem billigen Strom als Mitarbeiter des Energieversorgers aus? Beide Angesprochenen erklärten, dass sie für diese geldwerten Vorteile ihre Steuern zahlen, da der Betrieb sie direkt abziehe. Von den regulären Preisen würden erst einmal vier Prozent abgezogen. Die so festgestellten Preise würden mit den tatsächlich gezahlten Preisen verglichen. Die Differenz würde dann versteuert. Nur wenn der Betrag im Jahr 1080 € nicht übersteigt, bleibt er steuerfrei.