Die Sektsteuer, im Amtsdeutsch auch Schaumweinsteuer, ist ein Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt, spült die Sektsteuer heute mehr als 400 Millionen Euro jährlich in die Kasse des Bundes.
Es schlug das Jahr 1902 als Kaiser Wilhelm II. die Schaumweinsteuer einführte, schließlich musste sowohl der Kaiser-Wilhelm-Kanal (heute Nord-Ostsee-Kanal) sowie seine repräsentative Kriegsflotte irgendwie finanziert werden. Da kam die Idee von dieser speziellen Luxussteuer gerade recht.
1933 zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs in der Krise abgeschafft und 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt, wurde die Sektsteuer in Deutschland zum Inbegriff für Steuern, die einmal für einen bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden. Mehr noch: 1952 wurde die Schaumweinsteuer per Gesetzt sogar auf weitere Produkte ausgedehnt. Neben Sekt und Champagner, gilt sie auch für Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein und Likörweine. Auf Wein wird hingegen keine Verbrauchsteuer erhoben.
Die Höhe der Sektsteuer ist genau festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt. Rechnet man dies auf eine handelsübliche Flasche mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern um, sind das 1,02 Euro Getränkesteuer je Flasche. weiterlesen »
Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.
Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.
Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.
Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.
Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.
Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.
Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.
Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.