Zankapfel Luxussteuer – worum geht es bei der Debatte?

Sie ist ein Dauerbrenner der deutschen Politik – die Diskussion um eine Luxussteuer. Bereits 1874 beschäftigte sich der Ökonom Leon Biliski in seinem Buch „Die Luxussteuer als Correktiv der Einkommensteuer“ mit dem Thema. Auch heute flammt die Debatte immer wieder auf; im Zusammenhang mit Umverteilungsdiskussionen und quer durch alle politischen Lager.

Luxussteuer für Rolex-Uhren, Jachten und Kaviar?

Auch in jüngerer Vergangenheit wurden regelmäßig Forderungen nach einer Luxussteuer laut: Der damalige Außenminister Joschka Fischer (Grüne) regte im Jahr 2005 beispielsweise eine erhöhte Mehrwertsteuer auf Luxusprodukte an: „Man sollte mit Steuern immer vorsichtig sein, aber bei Waren, wo es auf Geld gar nicht mehr ankommt, kann man sicherlich über einen dritten Mehrwertsteuersatz nachdenken“, sagte Fischer damals mit Blick auf Artikel wie Rolex-Uhren. Fünf Jahre später war Peter Müller (CDU), seinerzeit Ministerpräsident des Saarlandes, einer Meinung mit Fischer: „Luxusgüter wie Segeljachten, teure Limousinen und Champagner“ sollten Müllers Empfinden nach „höher als zum normalen Mehrwertsteuersatz besteuert werden.“

Anfang 2013 forderte der Unternehmer Carsten Maschmeyer – unter anderem bekannt durch die Maschmeyer Group – eine Luxussteuer als Aufschlag auf die Mehrwertsteuer beim Kauf von Luxusartikeln wie Jachten oder Kaviar. In einem Interview erklärte Maschmeyer: „Auf Luxusgüter sollte man eine hohe Sondersteuer einführen, denn das wäre eine faire Umverteilung und träfe die Richtigen“.

Luxussteuer als finanzpolitische Maßnahme

Eine Luxussteuer wird definiert als Abgabe, die der Staat auf Luxusgüter und -dienstleistungen erhebt. In einigen Ländern wird oder wurde sie als zusätzliche Umsatzsteuer erhoben – das wäre dann der von Fischer geforderte „dritte Mehrwertsteuersatz“. Es gibt aber auch Steuermodelle, bei denen Besitzer von Luxusgütern nachträglich zur Kasse gebeten werden – so wie dieser Tage in Griechenland die Kfz-Luxussteuer reaktiviert wurde. Die Luxussteuer ist eine von mehreren möglichen finanzpolitischen Maßnahmen des Staats, um für eine teilweise Umverteilung des Privatvermögens zu sorgen. Andere Maßnahmen, die immer wieder in der politischen Diskussion auftauchen, sind etwa eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder eine Vermögensabgabe.

Definitionsproblem: Was ist Luxus?

Hintergrund der Umverteilungs-Diskussion ist eine Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) besitzen zehn Prozent der Bevölkerung gut 66 Prozent des Nettovermögens, ein Prozent der Bevölkerung hält mehr als ein Drittel des Vermögens. Eine breite Front von Parteien (SPD, Grüne, Linke) und Gewerkschaften fordert eine stärkere Besteuerung von Reichen und Besserverdienern.

Das grundlegende Problem bei einer Luxussteuer ist die Definition von „Luxus“. So argumentiert beispielsweise der Wirtschaftswissenschaftler Gustav Horn, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK): „Der Vorschlag einer Luxussteuer ist gut gemeint, aber wenig praktikabel.“ Die Abgrenzung zwischen Luxus- und anderen Gütern werde „immer Gegenstand politischer und steuerrechtlicher Debatten sein“ und für einen zu großen Aufwand bei der Erhebung sorgen. Stattdessen plädiert Horn dafür, den Steuersatz für höhere Einkommen bei der Einkommenssteuer anzuheben: „Das hätte den gleichen Effekt bei weniger Aufwand.“

 

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