Wie Sie aus Ihrem Unternehmen eine GmbH machen

Wie Sie aus Ihrem Unternehmen eine GmbH machen

Die GmbH ist eine Unternehmensform, die besonders für Einzelunternehmen geeignet ist. Das Risiko für die einzelnen Gesellschafter kann begrenzt werden, ebenso muss keiner der Gesellschafter als Geschäftsführer fungieren. Sie kann von einer Person alleine oder mehreren Personen zusammen gegründet werden, das Stammkapital muss zur Gründung vorliegen, entweder in Form von Geld- oder Sacheinlagen.

Für wen ist eine GmbH geeignet?

Nicht alle Unternehmensformen sind für jeden geeignet. Speziell für Einzelunternehmen kann diese Rechtsform attraktiv sein. Sie kann alleine, ohne einen Partner gegründet werden. Familienunternehmen profitieren ebenfalls davon. Die Gesellschafter einer GmbH müssen nicht die Geschäftsführer sein, es können externe Personen eingestellt werden. Ein Wechsel der Gesellschafter ist ebenfalls leicht möglich. Ist einer der Gesellschafter gleichzeitig der Geschäftsführer, kann dessen Gehalt als Betriebsausgabe gewertet werden und verringert somit den zu versteuernden Gewinn. Wer eine GmbH gründen will, muss das Stammkapital im Vorfeld zur Verfügung stellen. Durch vereinfachte Regelungen kann jeder eine GmbH z.B. online gründen.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH

Die wichtigste Voraussetzung für die Gründung ist die Bereitstellung des benötigten Kapitals. Dieses liegt bei 25.000 Euro. Ist der Geldbetrag nicht vorhanden, existiert die Möglichkeit, eine „kleine“ GmbH zu gründen. Das ist schon mit einem Euro Startkapital möglich. Bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, dürfen keine Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist. Der Sitz der GmbH muss in Deutschland liegen, eine Eintragung im Handelsregister muss bei Gründung erfolgen. Werden Geschäfte vor der Eintragung im Namen der GmbH getätigt, kann diese nicht in die Haftung genommen werden. Die liegt bei der Person, die das Geschäft getätigt hat. Der Name der GmbH darf noch nicht verwendet werden. Es liegt in der Pflicht der zukünftigen Gesellschafter, eigenständig zu überprüfen, ob der Name schon verwendet wird.

Eine GmbH zu gründen ist einfach. Die Gründung muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung kann nur über einen Notar erfolgen. Es muss mit verschiedenen Kosten gerechnet werden. Zum einen muss die Stammeinlage von 25.000 Euro vorhanden sein. Hinzu kommen die Kosten für den Notar und für die Eintragung im Handelsregister.

Weitere Informationen zu GmbH und UG finden Sie hier.

Bild: Peter Atkins – Fotolia