Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden!

Seit dem Urteil des BFH vom 11. September 1998 werden Umzugskosten vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Das betrifft normalerweise nur Personen, die aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel vornehmen. Dank des Urteils aber auch bestimmte private Fälle.

Wenn es aus privaten Gründen umzieht kann man anteilig die Umzugskosten von der Steuer absetzen kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Wohnungen mehr als eine Stunde voneinander entfernt und sich der Weg zur Arbeit entsprechen verkürzt, kann man auch innerhalb der selben Stadt Umzugskosten von der Steuer abziehen.  Aber Vorsicht, wenn die zu beziehende Wohnung größer ist, oder gar ein Haus ist – ob Baufinanzierung oder nicht – geht das Finanzamt von einem privaten Anlass aus. Die Chance, diese Kosten abzusetzen sind dann gleich Null.

Mehr Chancen hat man, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Hier hat man zwei Optionen. Zum einen kann man dies Pauschal machen, was wesentlich weniger Aufwand ist. Der Betrag hierbei beläuft sich auf 1074 Euro Werbungskosten  für Verheiratete und die Hälfte für Ledige.

Oder: man kann die Einzelnachweise einreichen und damit vermutlich mehr sparen als mit der Pauschalvariante. Bei dieser Lösung kann man bereits die Fahrtkosten, Verpflegungskosten (20 Euro pro Tag) und die Übernachtungsausgaben einreichen.

Zudem kann man auch die Kosten für die notwenigen Inneneinrichtungsgegenstände der neuen Wohnung beim Finanzamt anmelden. Also zum Beispiel Herd, Ofen oder Gardinen, sowie Schönheitsreparaturen der alten Wohnung.
Im Prinzip also alle Aufwendungen, die durch die neue Wohnung entstanden sind. Sei es Die Maklergebühr, Zeitungsinserate und selbstverständlich alle Kosten die direkt durch den Umzug zu tragen waren. Selbst die am Tag des Umzugs erzeugten Kosten des Reisens.

Auch die Miete für beide Wohnungen kann man für die man in einem Überschneidungszeitraum aufkommt, können dabei von der Steuer abgesetzt werden. Bei Eigentumswohnungen kann man die Mietausfälle für ein ganzes Jahr – zu ortsüblichen Konditionen – wirksam machen.