Tributum: Steuern im alten Rom

Mit dem tributum oder Tribut wurden Steuern im alten Rom gezahlt. Die öffentlichen Abgaben mussten in vielen antiken Staaten geleistet werden und wurden zum Beispiel zur Finanzierung von städtischen Bauprojekten genutzt.

Das Tribut, lateinisch tributum, bezeichnet die Steuern, die sowohl Bürger eines Staates als auch die Einwohner unterworfener Städte und Provinzen zahlen mussten. Wer sich heute also über steigende Steuern und sonstige Abgaben ärgert, muss sich nicht grämen: Schon seit Jahrtausenden wissen Staatsoberhäupter, wie sie an das Geld ihrer Bürger herankommen. Und sogar die Frage, ob diese Abgaben dann auch sinnvoll verwendet werden, ist ebenso alt wie heftig umstritten.

Tributum: Steuern und Abgaben im antiken Rom

Der Umfang und die Art der zu zahlenden Steuern maßen sich am Wohnort sowie an der Größe des Grundbesitzes eines Römers. Rom und der Großteil von Italien waren über einen recht langen Zeitraum hinweg von jeglicher Steuerpflicht befreit, die Provinzen jedoch kamen als einverleibtes Eigentum des Imperiums um die Zahlung von Steuern nicht herum. Während des römischen Bürgerkrieges mussten auch Römer Steuern zur Kriegsfinanzierung zahlen, doch Augustus hob diese auf und ersetzte sie durch die Einführung einer Erbschaftssteuer.

Das tributum bezeichnet die allgemeine Abgabe, deren Höhe nach Bedarf festgelegt wurde. Das tributum soli war eine Grundsteuer, die als eine der ältesten Abgabenpflichten mit dem tributum eng verbunden war. Je nach Vermögen und Grundbesitz mussten unterschiedliche Leistungen in Geld oder Naturalien erbracht werden, deren Regelmäßigkeit und Höhe mitunter recht stark schwankten.

Tributum capitis und Erbschaftssteuer

Tributum capitis ist der klangvolle Name der sogenannten Kopfsteuer, die sich Kaiser Augustus von den Ägyptern abgeschaut hatte und schrittweise in den römischen Provinzen einführte. Die Höhe der zu leistenden Kopfsteuer richtete sich weniger nach dem Vermögen als vielmehr nach Faktoren wie der Anzahl der Familienmitglieder und deren Alter. So wurde sie meist für eine bestimmte Altersgruppe festgelegt, Kinder und Greise waren davon ausgenommen.

Die von Augustus eingeführte Erbschaftssteuer überließ nur sehr armen Römern das gesamte Erbe. Alle anderen Bürger Roms mussten 5 Prozent als Steuern abgeben, außer die Erben warn sehr enge Verwandte des Verstorbenen. Erst unter Kaiser Traian wurden auch diese Ausnahmeregelungen zurückgenommen. Schließlich gab es noch die Freilassungssteuer, die ebenfalls unter Augustus eingeführt wurde und gemessen am ursprünglichen Kaufpreis zu leisten war, wenn ein Sklave freigelassen wurde. Das römische Abgabensystem umfasste auch noch andere Tribute, die unregelmäßig und unter wechselnden Herrschern in verschiedener Art zu leisten waren. Einige von ihnen dienten als Vorbilder für Abgabenordnungen späterer Staatsformen und haben sich in gewisser Form bis heute erhalten.

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