Ein neuer Online-Händler für Zigaretten und Tabak lockt mit unfassbar günstigen Preisen und verweist dabei auf die besonderen Steuerbedingungen in Gran Canaria, von wo er die Produkte bezieht. Doch ist der Kauf tatsächlich legal?
Der Internetanbieter favorable-smoking.net wirbt mit Tiefpreisen, bei denen der Käufer gut die Hälfte der Kosten für Marken-Zigarettten wie beispielsweise Malboro, Gauloises oder Camel sparen könnte und zieht damit natürlich eine enorme Aufmerksamkeit auf sich, da Rauchen inzwischen ja zu einem wirklich teuren Hobby geworden ist. Und ein Stangenpreis von gerade einmal 20 bis 25 Euro klingt da durchaus verlockend, macht jedoch auch stutzig und lässt erahnen, dass es bei der ganzen Sache wohl einen gehörigen Haken geben muss.
Schnäppchen-Kauf oder strafbare Handlung?
Die Betreiber der Website berufen sich darauf, dass die kanarischen Inseln sowohl zur Europäischen Union, als auch zum Europäischen Zollgebiet, jedoch nicht nicht zum Steuergebiet für Verbraucher-Steuern und Mehrwertsteuern gehören. Aus diesem Grund könne der deutsche Kunde von dem äußerst niedrigen Mehrwertsteuersatz der Sonderzone von lediglich 5% profitieren und sich täglich bis zu 800 Zigaretten für den Eigengebrauch völlig legal bestellen. Doch laut Bundesfinanzministerium handelt es sich hierbei um eine Fehlinterpretation der Rechtslage. Ein steuerfreier Versand von Zigaretten oder anderer Tabakwaren ist demnach nicht zulässig. Außerdem gibt es keine Freimengen bei Tabak von den Kanaren, alle müssen versteuert werden. Aufgrund der Sonderzone darf man von den Inseln sogar nur 200 Zigaretten anstatt der gewöhnlichen 800 mit nach Deutschland einführen. Bei der im Internet angepriesenen Ware kann man zudem davon ausgehen, dass keine ordnungsgemäßen Steuerzeichen verwendet werden, was dazu führt, dass die Zigaretten überhaupt nicht verkehrsfähig sind und somit sichergestellt werden müssten.
Wer sich also auf das vermeintliche Sparangebot aus dem Internet einlässt, begeht Steuerhinterziehung oder macht sich gar der Steuerhehlerei strafbar, sobald ein Zwischenhändler in Deutschland eingeschaltet wird und vorsätzliches Handeln beim Besteller nachgewiesen werden kann.