Steuern auf einen Lottogewinn: Das müssen Sie beachten

Wie viel Lottogewinner einstecken, das kann man regelmäßig in den Zeitungen lesen, aber wie viel davon an das Finanzamt gehen muss, davon erfährt man weniger.

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In Deutschland darf gefeiert werden, denn da ein Spielgewinn keiner Einkunftsart in Deutschland zugeordnet werden kann, können auf ihn auch keine Steuern erhoben werden. Dass nicht, weil Gewinne steuerfrei sind, sondern weil sie „nicht steuerbar“ sind.

Lottogewinn und daraus erzieltes Kapital

Wer nicht nur durch die Gegend reist und sich mit Champagner und Kobe-Rind verwöhnt, sondern den Gewinn als Investition anlegt oder in eine Firma steckt, der muss hingegen auf die erzielten Einkünfte Steuern zahlen, ganz klar, immerhin handelt es sich dabei um Geld, das unter Einkünfte eingeordnet werden kann.

Schenkungssteuer

Wer schenkt, der sollte darauf hinweisen, dass auf diese Schenkungen Steuern erhoben werden und die werden nach Grad der Bekannt-, bzw. Verwandtschaft ermessen, die Ehefrau oder die Kinder werden also weniger bis gar nichts zahlen müssen, während ein guter Freund schon etwas in die Tasche greifen muss.

Tippgemeinschaften

Bei einer Tippgemeinschaft muss man daher, um die Schenkungssteuer zu vermeiden, schon vorher genau schriftlich festhalten, dass es sich um ebenjene handelt, ansonsten wird der Anteil, der vom Gewinner (also derjenige, auf dessen Name der Lottoschein ausgeschrieben wurde) an die anderen verteilt wird, mit der Schenkungssteuer belegt.

Gewinnen in der Schweiz

Alle Schweizer sollten aufpassen, denn im Gegensatz zu Deutschland und Österreich werden alle Lottogewinne, auch die aus dem Ausland, teilweise sogar doppelt besteuert und das nicht zu knapp. Ein Konto außerhalb der Schweiz bringt da nichts, denn die jeweiligen Steuerbehörden geben den Gewinn brav an die Schweiz weiter.

Normalerweise muss man 35% Verrechnungssteuer zahlen (ab einem Gewinn von 50 Franken), diese kann man jedoch in der regulären Steuererklärung zurück fordern, wobei man vorher ausrechnen sollte, ob die dann erhobenen Einkommenssteuern diesen Betrag übersteigen oder nicht.

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