Mitarbeiter-Fitness: Mit Rückenkursen Steuern sparen

Berlin (dpa/tmn) – Der Fiskus fördert die Gesundheit der Mitarbeiter. Vorausgesetzt der Chef übernimmt die Kosten für die Kurse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eine bloße Umwandlung des Gehalts akzeptiert das Finanzamt nicht.

«Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr in die Gesundheitsförderung investieren, ohne dass Lohnsteuer anfällt», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Steuerbefreiung gilt auch nicht für allgemeine Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder Fitnessstudio.

Der Fiskus erkennt nur Kurse an, die hinsichtlich ihrer Qualität und Zweckbindung den Anforderungen des Sozialgesetzbuches entsprechenden. Das können etwa Rückenkurse, Kurse zur Rauchentwöhnung, Ernährungsberatung oder Stressbewältigung sein. «Viele Kursangebote erfüllen die Voraussetzungen und werden gefördert», sagt Klocke.

Dennoch sei es ratsam, vorher beim Kursanbieter abzuklären, ob der Kurs als sogenannte Primärprävention im Sinne des Sozialgesetzbuches eingestuft wird. Der Arbeitgeber könne zu bestimmten Kursen auch einen steuerfreien Zuschuss leisten. Denkbar ist dies beispielsweise bei Yoga-Kursen.

Klocke gibt noch einen Tipp: Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern betriebseigene Sportplätze, so fällt für die Nutzung ebenfalls keine Lohnsteuer beim Arbeitnehmer an. Die Sportplätze müssen allerdings der gesamten Belegschaft offenstehen.

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(dpa)