Höhere Umzugs-Pauschbeträge ab dem 1. April

Berlin – Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei

beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des

Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro

statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro.

Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition,

Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa)

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