KFZ-Steuer – wie setzt sie sich zusammen

Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt, untechnisch aber meist Kfz-Steuer) ist eine direkte Steuer im deutschen Einzelsteuerrecht. Sie knüpft an verschiedene Sachverhalte an, insbesondere aber an das Halten von – inländischen sowie grundsätzlich auch ausländischen – Fahrzeugen. Mithin ist der Steuerpflichtige derjenige, der das Fahrzeug hält, wobei die Steuer grundsätzlich im Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeugs entsteht und in der Regel für ein Jahr im Voraus zu entrichten ist.

Die Bemessungsgrundlage der Steuer basiert auf verschiedenen Tatbeständen, die gerade auch ökonomisch und ökologisch verflochten sind, das heißt, die Steuer orientiert sich zum einen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Halters und zum anderen an den aus der Benutzung des Fahrzeugs entstehenden ökologischen Belastungen.  Insbesondere aus letzterem soll eine erzieherische Wirkung hervorgehen, die den steuerpflichtigen Fahrzeughalter zu mehr ökologischem Bewusstsein erziehen und demnach den umweltfreundlichen Einsatz von Automobilien fördern sollen. Diese Aspekte spielen beispielsweise bei der KFZ-Versicherung nur eine untergeordnete Rolle.

So bemisst sich die Kfz-Steuer auf PKW und Motorräder zunächst nach dem Hubraum des Fahrzeugs. Diese Überlegung beruht zum einen auf der Annahme, dass ein Steuerpflichtiger, der sich ein – in der Regel teureres – Fahrzeug mit großem Hubraum leisten kann, auch im Hinblick auf die Steuerzahlung leistungsfähiger ist und zum anderen in der weitergehenden Erkenntnis, dass leistungsfähige Motoren mit großem Hubraum immer auch mehr Emissionen verursachen.

Desweiteren orientiert sich die Besteuerung von PKW an dem Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß. Dieser wird anhand einer amtlich festgelegten Schadstoffklasse ermittelt, die der weiteren Besteuerung zu Grunde liegt. Daneben bestehen Möglichkeiten der Steuersenkung, etwa durch einen Rußpartikelfilter.

Da es sich hier um ein sehr komplexes Steuergebiet handelt, empfiehlt sich oftmals das Heranziehen eines Rechtsbeistandes, der bei einer entsprechenden Rechtschutz kein finazielles Problem darstellen sollte.