Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern. Sie fließt in voller Höhe dem Bund zu und soll zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags beitragen.
Die Stromsteuer wurde im April 1999 eingeführt und soll Anreize schaffen, maßvoll mit Energie umzugehen und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Einnahmen der Stromsteuer, die im Jahr 2007 rund 6,4 Milliarden Euro betrugen, fließen dem Staat zu, um die Beiträge zur Rentenversicherung zu stabilisieren.
Die Strom Steuer ist eine Verbrauchsteuer und wird im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Versorgungsnetz fällig. Um die Verwaltung der Stromsteuer zu vereinfachen, wird die Stromsteuer beim Versorger erhoben, der diese auf den Verbraucher umlegt. Aber auch Verbraucher können so genannte Steuerschuldner werden, wenn sie Strom zum Eigenverbrauch erzeugen.
Während sich die Stromsteuer zum Zeitpunkt ihrer Einführung auf 10,23 je Megawattstunde belief, beträgt sie seit 2003 20,50 Euro je Megawattstunde. Das Stromsteuergesetz regelt aber Steuerbegünstigungen, um umweltfreundliche Energieträger zu fördern und die Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Firmen zu schützen.
Nichts ist umsonst. Schon gar nicht alles, was Freude macht. Wenn unsereins in die Kneipe geht, dann zahlt er die teilweise unverschämt hohen Preise nicht nur in die Tasche des Wirtes, auch der Staat steht hinter der Theke und hält die Hand auf und das schon seit mehreren hundert Jahren.
Dass der Deutsche schon immer gerne tief und oft ins Glas geschaut hat, ist nichts neues. Nicht umsonst beherbergt unser Land eine der besten Bierbrautraditionen der Welt. Was läge da näher, als auch den abendlichen Spaß in der Kneipe zu besteuern.
In der Tat ist die Getränkesteuer eine Abgabe auf bestimmte alkoholische und nichtalkoholische Getränke.
Diese Verbrauchssteuer, deren Erhebung hauptsächlich in Gemeindehand liegt, zielt darauf, die Steuerkraft abzuschöpfen, die beim Ausschank durch den Getränkeumsatz entsteht.
Steuerpflichtig ist je nach Kommunalrecht nicht der Konsument sondern derjenige, der die Getränke entgeltlich abgibt, also der Wirt. Die Getränkesteuer taucht zum Glück nicht in der eigenen Steuererklärung auf.
Diese Tatsache bewahrt den Gast natürlich nicht davor, die Steuerlast des Wirtes über die Rechnung auf dem Bierdeckel mehr oder weniger wieder auszugleichen. weiterlesen »
Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.
Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.
Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.
Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.
Die alljährlich drohende Steuererklärung kann auch den hartnäckigsten Hobby-Buchhalter zur Verzweiflung treiben. Programme für den PC erleichtern das Ausfüllen und errechnen die Steuer äußerst genau.
Was muss man seit der neuesten Steuerreform beachten? Mit einer Software, bei der die wichtigsten Schritte erklärt werden, und die gezielt nach bestimmten Eingaben fragt, sollte die Steuererklärung kein Problem mehr sein. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den vielen Angeboten und diese sind auch nicht für alle gleich hilfreich.
Vom entlegenen Arbeitsplatz nach Hause zu pendeln ist mittlerweile gang und gäbe. Sollte die Arbeitsstelle aber so weit entfernt sein, dass dort regelmäßig übernachtet wird bis hin zum Zweitwohnsitz, spricht man von doppelter Haushaltsführung.
Bei der heutigen Arbeitsmarktlage ist es unabdingbar auch an Orten fern der Heimat seinen Soll zu leisten. Oftmals ist diese Entfernung aber so groß, dass sowohl Privatleben als auch die beruflichen Interessen arg gefährdet wären, würde man jeden Tag hin- und herfahren müssen. Viele Arbeitgeber stellen daher Wohnungen zur Verfügung, die in der Woche bezogen werden können, manchmal muss der Arbeitnehmer für diese aber auch selbst aufkommen. Bei der doppelten Haushaltsführung, einem Begriff aus dem Feld der Einkommenssteuer, bedeutet dies notwendigerweise einen erheblichen finanziellen Aufwand, können diese Kosten als Werbungskosten abgeschrieben werden.
Als Zweitwohnung können alle Unterkünfte gelten - vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnungen oder selbst angemietete, aber auch Hotelzimmer, Zimmer zur Untermiete, sogar Eigentumswohnungen. Neben einigen anderen, sind dabei vor allem zwei Dinge entscheidend: Die Aufnahme der Unterkunft muss beruflich begründet sein und der Arbeitnehmer muss einen eigenen Haushalt am Heimatort haben.
Die Werbungskosten, die abgezogen werden dürfen, beziehen sich auf die Umzugskosten, Fahrtkosten für die Heimfahrt und auch zum Arbeitsplatz, Ferngespräche mit der Familie und die anfallenden Mietkosten. Abgesehen von Verpflegungsmehraufwendungen, die nur für den ersten drei Monate geltend gemacht werden können, gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Abzug der Werbungskosten.
Fernab von Haus und Herd seiner Arbeit zu fröhnen mag nicht sehr schön sein, aber es gibt durchaus einige, steuerliche Hilfestellungen, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig wird.
Vor kurzem feierten wir bei einem Freund dessen Geburtstag. Es war eine lustige Runde zusammen gekommen. Am späteren Abend kamen wir auch zu dem Thema der leidigen Steuern.
Dabei meinte ein Oberschlauer, die Steuern könnten sinken, wenn jeder ehrlich seiner Steuern zahlen würde. Wir würden alle keine ordnungsgemäße und vollständige Steuererklärung abgeben. Jeder von uns habe geldwerte Vorteile, die er versteuern müsste
Das ließen wir nicht auf uns sitzen und forderten ihn auf, Beispiele zu bringen. Er solle einmal erklären was geldwerte Vorteile sind. Da ruderte er zurück und meinte, die meisten geldwerten Vorteile würden bei Arbeitnehmern schon vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. weiterlesen »
Eine Fortbildung ist eine berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme. Arbeitnehmer können, Kenntnisse und Fertigkeiten ihres ausgeübten Berufes, in einer Fortbildung erweitern.
Die Aufwendungen, die dadurch entstehen, können in der Steuererklärung unter Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu Beachten, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro jährlich beträgt. Die Aufwendungen der Fortbildung wirken sich demnach nur aus, wenn der Pauschbetrag überschritten wird. Alle Kosten müssen selbst aufgebracht werden. Wenn Zuschüsse vom Arbeitgeber erfolgen, müssen diese in der Steuererklärung aufgeführt werden. weiterlesen »
Seit dem Urteil des BFH vom 11. September 1998 werden Umzugskosten vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Das betrifft normalerweise nur Personen, die aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel vornehmen. Dank des Urteils aber auch bestimmte private Fälle.
Wenn es aus privaten Gründen umzieht kann man anteilig die Umzugskosten von der Steuer absetzen kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Wohnungen mehr als eine Stunde voneinander entfernt und sich der Weg zur Arbeit entsprechen verkürzt, kann man auch innerhalb der selben Stadt Umzugskosten von der Steuer abziehen. Aber Vorsicht, wenn die zu beziehende Wohnung größer ist, oder gar ein Haus ist – ob Baufinanzierung oder nicht – geht das Finanzamt von einem privaten Anlass aus. Die Chance, diese Kosten abzusetzen sind dann gleich Null.
Mehr Chancen hat man, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Hier hat man zwei Optionen. Zum einen kann man dies Pauschal machen, was wesentlich weniger Aufwand ist. Der Betrag hierbei beläuft sich auf 1074 Euro Werbungskosten für Verheiratete und die Hälfte für Ledige.
Oder: man kann die Einzelnachweise einreichen und damit vermutlich mehr sparen als mit der Pauschalvariante. Bei dieser Lösung kann man bereits die Fahrtkosten, Verpflegungskosten (20 Euro pro Tag) und die Übernachtungsausgaben einreichen.
Zudem kann man auch die Kosten für die notwenigen Inneneinrichtungsgegenstände der neuen Wohnung beim Finanzamt anmelden. Also zum Beispiel Herd, Ofen oder Gardinen, sowie Schönheitsreparaturen der alten Wohnung.
Im Prinzip also alle Aufwendungen, die durch die neue Wohnung entstanden sind. Sei es Die Maklergebühr, Zeitungsinserate und selbstverständlich alle Kosten die direkt durch den Umzug zu tragen waren. Selbst die am Tag des Umzugs erzeugten Kosten des Reisens.
Auch die Miete für beide Wohnungen kann man für die man in einem Überschneidungszeitraum aufkommt, können dabei von der Steuer abgesetzt werden. Bei Eigentumswohnungen kann man die Mietausfälle für ein ganzes Jahr – zu ortsüblichen Konditionen – wirksam machen.
Der Begriff der außergewöhnlichen Belastungen entstammt dem Steuerrecht. Grundidee hierbei ist eine finanzielle Entlastung für einen gewissen finanziellen Mehraufwand, der durch temporär oder dauerhaft schwierige Lebensumstände entstanden ist.
Der Gesetzgeber möchte durch das Ansetzen von außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung finanzielle Gerechtigkeit schaffen. So soll der Einzelne im Vergleich zu einem anderen Bürger desselben Alters und Familienstandes nicht ungleich höhere finanzielle Belastungen durch Steuern erfahren.
Beispielsweise erhalten behinderte Menschen einen Behinderten-Pauschbetrag, der als außergewöhnliche Belastung nach Antragstellung auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Behinderte Menschen haben stets höhere finanzielle Ausgaben als gesunde Bürger. Man denke hierbei an die Mehrkosten für Krankenhaus- oder Kuraufenthalte sowie Kosten für medizinische Heilmittel oder Medikamente. Die Kosten für eine Haushaltshilfe, die vor allem behinderte oder ältere Personen einstellen dürften, können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. weiterlesen »
Die Schenkungssteuer ist eine Ergänzung der Erbschaftssteuer und wird fällig, wenn eine Person einer anderen Person Teile ihres Vermögens verspricht. Dabei muss man beachten, dass es nur zu einer Versteuerung kommt, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dieser variiert, je nachdem in welchem Verwandtschaftsgrad die Beteiligten zueinander stehen. Liegt keine Verwandtschaft vor, ist der Freibetrag niedriger angesetzt. Kinder können sogar doppelt profitieren, da sie pro Elternteil einen Freibetrag zugeschrieben bekommen. Das heißt, sie erhalten den doppelten Freibetragssatz.
Nach jeweils 10 Jahren besteht die Möglichkeit, den Steuerfreibetrag wieder in Anspruch zu nehmen.
Ein nützlicher Tipp um Steuern zu sparen ist eine Bedingung im Schenkungsvertrag, die besagt, dass mit dem geschenkten Geld ein Grundstück gekauft werden muss. So wird die Schenkungssteuer nach dem Steuerwert des Grundstücks berechnet und nicht nach der Höhe des Geldgeschenks.
Durch mehrere Schenkungen zu Lebzeiten, kann eine Überschreitung der Freibeträge bei einem Erbfall vermieden werden. Meiner Meinung nach ist die Schenkungs- und Erbschaftssteuer eine reine Geldmacherei des Staates, der daran profitiert, dass Menschen ihren Verwandten oder Bekannten etwas Gutes tun wollen. Aber wer sich dazu entschließt eine größere Schenkung vorzunehmen, sollte sich vorher noch einmal gut informieren und beraten lassen.