Ein Arbeitszimmer kann man dann von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit darstellt. Die Neuregelung, die seit 2007 gilt, ist derzeit auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter.
Sein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen ist in den vergangenen Jahren schwierig geworden. Die Kosten des Arbeitszimmers wurden nach den neuen Regeln erst ab einer Nutzung von mindestens 90 Prozent seiner Arbeitszeit erstattet. Doch im letzten Jahr wurden Zweifel an dieser Bestimmung laut und momentan beschäftigt sich das Verfassungsgericht mit eben jener Frage. Bei einer Steuerberatung online kann man sich über den aktuellen Stand informieren.