Archiv: April, 2010

Steuern für Lehrer werden genauso geregelt, wie für andere Beamte auch. Programme für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen auch die Regelungen für Lehrer und ihre Freibeträge nach den neuesten Urteilen.

Steuern für Lehrer © lumaxart.com/FlickrSteuern für Lehrer werden, wie bei den anderen der 1,8 Millionen Beamten in Deutschland auch, nach der Tabelle B berechnet, deren Sätze etwas höher als regulär sind. Allerdings fallen hierbei die Sozialversicherung und die Rentenversicherung weg, wodurch sich die Berechnungen deutlich anders ergeben, als es bei Angestellten oder Arbeitern der Fall ist. Programme wie QuickSteuer 2010 helfen bei der Erstellung der Einkommensteuer.

Steuern für Lehrer lassen sich mit Steuerprogrammen errechnen

Während sich manche über die Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Beamten- und Lehrergehältern ihre Sorgen machen, sind andere damit betraut, sich Gedanken über die Rechtmäßigkeit einzelner Urteile zu machen. So haben in letzter Zeit die Fragen nach der Zweitwohnsitzsteuer für Beamte und das Absetzen von Arbeitszimmern für Lehrer immer wieder für Furore gesorgt. Ersteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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