Eine berufliche Zweitwohnung kann unter Umständen auch während der Elternzeit steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa Kay Nietfeld

Eine berufliche Zweitwohnung kann unter Umständen auch während der Elternzeit steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Kay Nietfeld

(dpa)