Jeder, der aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz in Anspruch nehmen muss, kann diesen steuerlich geltend machen. Allerdings nur unter Nachweis, dass der Erstwohnsitz auch zentraler Ort des sozialen Umfelds ist. Foto: Hans Wiedl Hans-Jürgen Wiedl

Jeder, der aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz in Anspruch nehmen muss, kann diesen steuerlich geltend machen. Allerdings nur unter Nachweis, dass der Erstwohnsitz auch zentraler Ort des sozialen Umfelds ist. Foto: Hans Wiedl

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)