Jeder, der aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz in Anspruch nehmen muss, kann diesen steuerlich geltend machen. Allerdings nur unter Nachweis, dass der Erstwohnsitz auch zentraler Ort des sozialen Umfelds ist. Foto: Hans Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
(dpa)