Lebenslange Versorgungsleistungen, die im Zuge einer Übernahme eines Familienbetriebs entstehen, können beim Finanzamt angegeben werden. Foto: Oliver Berg
Jan Woitas
Lebenslange Versorgungsleistungen, die im Zuge einer Übernahme eines Familienbetriebs entstehen, können beim Finanzamt angegeben werden. Foto: Oliver Berg
Jan Woitas
9. Dezember 2016
Lebenslange Versorgungsleistungen, die im Zuge einer Übernahme eines Familienbetriebs entstehen, können beim Finanzamt angegeben werden. Foto: Oliver Berg