Lebenslange Versorgungsleistungen, die im Zuge einer Übernahme eines Familienbetriebs entstehen, können beim Finanzamt angegeben werden. Foto: Oliver Berg Jan Woitas

Lebenslange Versorgungsleistungen, die im Zuge einer Übernahme eines Familienbetriebs entstehen, können beim Finanzamt angegeben werden. Foto: Oliver Berg

Jan Woitas

(dpa)