Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom

Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom

(dpa)