Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom
Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom
9. Dezember 2016
Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom