Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Foto: Carsten Hoefer
Carsten Hoefer
Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Foto: Carsten Hoefer
Carsten Hoefer
30. September 2019
Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Foto: Carsten Hoefer