Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Foto: Carsten Hoefer Carsten Hoefer

Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Foto: Carsten Hoefer

Carsten Hoefer

(dpa)