Wer kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann nur Ausstattungskosten für das Heimbüro steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Naupold/dpa/dpa-tmn
Daniel Naupold
Wer kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann nur Ausstattungskosten für das Heimbüro steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Naupold/dpa/dpa-tmn
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15. April 2020
Wer kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann nur Ausstattungskosten für das Heimbüro steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Naupold/dpa/dpa-tmn