Wer kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann nur Ausstattungskosten für das Heimbüro steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Naupold/dpa/dpa-tmn Daniel Naupold

Wer kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann nur Ausstattungskosten für das Heimbüro steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Naupold/dpa/dpa-tmn

Daniel Naupold

(dpa)