Vermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
Vermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
8. August 2019
Vermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn