Erhalten Arbeitnehmer statt Lohn eine Guthabenkarte, gilt eine Steuerfreigrenze von 44 Euro. Foto: Malte Christians/dpa Malte Christians

Erhalten Arbeitnehmer statt Lohn eine Guthabenkarte, gilt eine Steuerfreigrenze von 44 Euro. Foto: Malte Christians/dpa

Malte Christians

(dpa)