Ein Mietvertrag mit einem Verwandten darf keine Vorteile beinhalten, die man einem Fremden nicht auch gewähren würde. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Foto: Friso Gentsch/dpa Friso Gentsch

Ein Mietvertrag mit einem Verwandten darf keine Vorteile beinhalten, die man einem Fremden nicht auch gewähren würde. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Foto: Friso Gentsch/dpa

Friso Gentsch

(dpa)