Ein Mietvertrag mit einem Verwandten darf keine Vorteile beinhalten, die man einem Fremden nicht auch gewähren würde. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Foto: Friso Gentsch/dpa
Friso Gentsch
Ein Mietvertrag mit einem Verwandten darf keine Vorteile beinhalten, die man einem Fremden nicht auch gewähren würde. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Foto: Friso Gentsch/dpa
Friso Gentsch
31. Juli 2019
Ein Mietvertrag mit einem Verwandten darf keine Vorteile beinhalten, die man einem Fremden nicht auch gewähren würde. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Foto: Friso Gentsch/dpa