Ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg ermöglicht, den vorausgezahlten Unterhalt steuerlich geltend zu machen. Foto: Daniel Karmann Daniel Karmann

Ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg ermöglicht, den vorausgezahlten Unterhalt steuerlich geltend zu machen. Foto: Daniel Karmann

Daniel Karmann

(dpa)