Die vollständige Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer umfasst immer den Hin- und Rückweg. Wird an einem Arbeitstag nur eine einfache Strecke zurückgelegt, können Arbeitnehmer nur 15 Cent geltend machen. Foto: Carsten Hoefer/dpa Carsten Hoefer

Die vollständige Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer umfasst immer den Hin- und Rückweg. Wird an einem Arbeitstag nur eine einfache Strecke zurückgelegt, können Arbeitnehmer nur 15 Cent geltend machen. Foto: Carsten Hoefer/dpa

Carsten Hoefer

(dpa)