Die vollständige Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer umfasst immer den Hin- und Rückweg. Wird an einem Arbeitstag nur eine einfache Strecke zurückgelegt, können Arbeitnehmer nur 15 Cent geltend machen. Foto: Carsten Hoefer/dpa
Carsten Hoefer
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