Instandhaltungskosten können manchmal auch als Werbungskostenkosten abgesetzt werden, wenn eine Immobilie vorübergehend nicht vermietet wird. Foto: Andrea Warnecke Andrea Warnecke

Instandhaltungskosten können manchmal auch als Werbungskostenkosten abgesetzt werden, wenn eine Immobilie vorübergehend nicht vermietet wird. Foto: Andrea Warnecke

Andrea Warnecke

(dpa)