Instandhaltungskosten können manchmal auch als Werbungskostenkosten abgesetzt werden, wenn eine Immobilie vorübergehend nicht vermietet wird. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
Instandhaltungskosten können manchmal auch als Werbungskostenkosten abgesetzt werden, wenn eine Immobilie vorübergehend nicht vermietet wird. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
10. Januar 2018
Instandhaltungskosten können manchmal auch als Werbungskostenkosten abgesetzt werden, wenn eine Immobilie vorübergehend nicht vermietet wird. Foto: Andrea Warnecke