Ein Vermieter kann die Beseitigung von Schäden, die nach dem Kauf einer Immobilie entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Foto: Hans Wiedl/dpa-Zentralbild/ZB
Hans-Jürgen Wiedl
Ein Vermieter kann die Beseitigung von Schäden, die nach dem Kauf einer Immobilie entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Foto: Hans Wiedl/dpa-Zentralbild/ZB
Hans-Jürgen Wiedl
27. Juni 2017
Ein Vermieter kann die Beseitigung von Schäden, die nach dem Kauf einer Immobilie entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Foto: Hans Wiedl/dpa-Zentralbild/ZB