Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers Kai Remmers

Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers

Kai Remmers

(dpa)