Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers
Kai Remmers
Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers
Kai Remmers
9. Dezember 2016
Kosten für Wohn-Reparaturarbeiten, die ein Mieter veruracht hat, kann der Eigentümer steuerlich absetzen, befand das Finanzgericht Düsseldorf. Foto: Kai Remmers