Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas Jan Woitas

Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas

Jan Woitas

(dpa)