Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
5. Dezember 2018
Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner