Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner Jens Büttner

Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner

Jens Büttner

(dpa)