Unterhaltszahlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Anerkannt werden Ausgaben bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, das in diesem Jahr bei 9.000 Euro liegt. Foto: Monika Skolimowska Monika Skolimowska

Unterhaltszahlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Anerkannt werden Ausgaben bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, das in diesem Jahr bei 9.000 Euro liegt. Foto: Monika Skolimowska

Monika Skolimowska

(dpa)