Unterhaltszahlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Anerkannt werden Ausgaben bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, das in diesem Jahr bei 9.000 Euro liegt. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
Unterhaltszahlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Anerkannt werden Ausgaben bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, das in diesem Jahr bei 9.000 Euro liegt. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
13. August 2018
Unterhaltszahlungen lassen sich steuerlich geltend machen. Anerkannt werden Ausgaben bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, das in diesem Jahr bei 9.000 Euro liegt. Foto: Monika Skolimowska