Eltern können Unterhaltszahlungen für ihre studierenden Kinder in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel

Eltern können Unterhaltszahlungen für ihre studierenden Kinder in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Foto: Armin Weigel/dpa

Armin Weigel

(dpa)