Eltern können Unterhaltszahlungen für ihre studierenden Kinder in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel
Eltern können Unterhaltszahlungen für ihre studierenden Kinder in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel
31. Januar 2018
Eltern können Unterhaltszahlungen für ihre studierenden Kinder in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Foto: Armin Weigel/dpa