In der Steuererklärung kann man im Jahr 2017 bis zu 8820 Euro Unterhaltszahlungen zuzüglich Basiskrankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild Tobias Hase

In der Steuererklärung kann man im Jahr 2017 bis zu 8820 Euro Unterhaltszahlungen zuzüglich Basiskrankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild

Tobias Hase

(dpa)