In der Steuererklärung kann man im Jahr 2017 bis zu 8820 Euro Unterhaltszahlungen zuzüglich Basiskrankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild
Tobias Hase
In der Steuererklärung kann man im Jahr 2017 bis zu 8820 Euro Unterhaltszahlungen zuzüglich Basiskrankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild
Tobias Hase
20. September 2017
In der Steuererklärung kann man im Jahr 2017 bis zu 8820 Euro Unterhaltszahlungen zuzüglich Basiskrankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild