Unfälle auf dem Weg zur Arbeit können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Maßgeblich bei der Berechnung ist das Alter des Autos. Foto: Arno Burgi Arno Burgi

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Maßgeblich bei der Berechnung ist das Alter des Autos. Foto: Arno Burgi

Arno Burgi

(dpa)