Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
9. Dezember 2016
Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Armin Weigel