Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Armin Weigel Armin Weigel

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Armin Weigel

Armin Weigel

(dpa)