Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zur Arbeit über die sogenannte Penderpauschale steuerlich geltend machen. Das kann auch für Taxi-Fahrten gelten. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Jens Wolf
Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zur Arbeit über die sogenannte Penderpauschale steuerlich geltend machen. Das kann auch für Taxi-Fahrten gelten. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Jens Wolf
24. Juni 2020
Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zur Arbeit über die sogenannte Penderpauschale steuerlich geltend machen. Das kann auch für Taxi-Fahrten gelten. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration