Überquert eine Stromleitung das Grundstück, muss dem Besitzer eine Entschädigung gezahlt werden. Ob diese Summe zu versteuern ist, hat noch der BGH zu klären. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild Jens Kalaene

Überquert eine Stromleitung das Grundstück, muss dem Besitzer eine Entschädigung gezahlt werden. Ob diese Summe zu versteuern ist, hat noch der BGH zu klären. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Jens Kalaene

(dpa)