Überquert eine Stromleitung das Grundstück, muss dem Besitzer eine Entschädigung gezahlt werden. Ob diese Summe zu versteuern ist, hat noch der BGH zu klären. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild
Jens Kalaene
Überquert eine Stromleitung das Grundstück, muss dem Besitzer eine Entschädigung gezahlt werden. Ob diese Summe zu versteuern ist, hat noch der BGH zu klären. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild
Jens Kalaene
23. August 2017
Überquert eine Stromleitung das Grundstück, muss dem Besitzer eine Entschädigung gezahlt werden. Ob diese Summe zu versteuern ist, hat noch der BGH zu klären. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild